Sturm- und Stark­regen­schäden im Rheingau-Taunus-Kreis

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Katastrophenschutz

Kreis­ausschuss stellt Antrag auf staat­liche Finanz­hilfen / Landrat Albers macht auf die finan­zielle Situa­tion von Land­kreis und Stadt auf­merksam

Kreisausschuss stellt Antrag auf staatliche Finanzhilfen

Gemäß den Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden hat der Rheingau-Taunus-Kreis fristgerecht einen Antrag auf Unterstützung beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt. Diese
Richtlinie sieht eine finanzielle Unterstützung in außergewöhnlichen Notlagen, die durch Elementarereignisse entstanden sind, vor. Über die Gewährung entscheidet das Regierungspräsidium im Einvernehmen mit dem Innenministerium.
Landrat Albers macht in seinem Antrag erneut auf die prekäre finanzielle Situation sowohl des Landkreises als auch der Stadt Bad Schwalbach aufmerksam. Weil die Richtlinie vorsieht, dass sich sowohl der Kreis als auch die Stadt mit einer Interessenquote von 30 Prozent an der staatlichen Beihilfe beteiligen sollen, hat er ebenfalls beantragt, diese Sollvorschrift für beide Kommunen auszusetzen.