Sperrmüll­abholung ist keine Hexe­rei

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Abfallwirtschaft

Immer wieder werden bei der Sperrmüll­abholung viele Gegen­stände dazu­gestellt, die nicht dorthin gehören.

Immer wieder werden bei der Sperrmüllabholung viele Gegenstände dazugestellt, die nicht dorthin gehören oder Sperrmüll wird einfach vor die Tür gestellt und nicht vorher angemeldet, heißt es in einer Veröffentlichung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft (EAW). Zudem könne sich fast jeder vorstellen, wie sich die Zustände nach der Sperrmüllsammlung darstellen: Berge von nicht gemeldeten Möbelstücken, Säcke mit Restmüll, Ölkanister, Reifen und vieles mehr bleiben auf dem Bürgersteig liegen.

Die Abfälle können niemandem mehr zugeordnet werden, keiner fühlt sich dafür noch zuständig. „Die Entsorgung dieser illegalen Abfälle kostet die Kommunen und den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft somit auch der Allgemeinheit sehr viel Geld“, sagt EAW-Betriebsleiter Bernhard Hoffmann. Danach werden Beschwerden über das Ortsbild und die fehlende Sauberkeit gerne an die Ordnungsämter weitergeleitet, ohne vor der eigenen Haustür die Verantwortung dafür zu übernehmen. Hoffmann verweist nun darauf, dass solche Missstände nicht sein müssen: „Die Anmeldung zur Abholung von Sperrmüll bei der Firma Fehr (06124 706-118) ist Pflicht. Nicht angemeldete Sperrmüllmengen werden nicht abgeholt!“

Wer aus Unkenntnis Gegenstände bereitstellt, die nicht zum Sperrmüll gehören, muss diese auch nach der Sperrmüllsammlung wieder sofort zurücknehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Zur Information: Unter Sperrmüll versteht man alle Abfallstoffe, die von ihrer Beschaffenheit so groß sind, dass sie nicht in die Müllgefäße passen. Allerdings sind einige Abfälle von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen: Nicht eingesammelt werden Bauabfälle (Bauholz, Türen, Fenster, mineralische Abfälle wie Toilettenschüsseln, Rigipsplatten, Dachziegeln etc.), Abfälle mit gesundheitsgefährdenden Eigenschaften (z.B. Asbest), Autoteile sowie Wertstoffe wie Papier, Pappe, Glas und Verpackungen. Säcke, Kisten oder Kästen mit Tapetenresten und kleinteiligem Restmüll sind ebenfalls kein Sperrmüll. Diese Abfallfraktionen können auf einigen Wertstoffhöfen gegen Entgelt abgegeben werden. Sonderabfälle wie Ölkanister, Lacke, Lasuren, Lösungsmittel etc. haben im Sperrmüll nichts verloren. Sie müssen bei der mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden. Die Termine sind im Abfallkalender zu finden.

Weitere Informationen erhalten Interessierte von der EAW Abfallberatung unter Telefon 06124 510-495.