Sonya Henneberg rückt in den Kreistag nach

Kreistagsabgeordnete Sandro Zehner hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Ge-setzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), wird festgestellt:

Der Kreistagsabgeordnete Herr Sandro Zehner hat mit Erklärung vom 27. April 2023 auf sein Kreistagsmandat verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG scheidet er mit dieser Feststellung aus dem Kreistag aus.

Nach § 34 Abs. 1 S. 1 KWG rückt folgende noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Kreistag nach:

Frau
Sonya Henneberg
Kastellstraße 7 / 9
65232 Taunusstein

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreiswahlleiterin - Besondere Wahlleiterin - in 65307 Bad Schwalbach, Heimbacher Str. 7, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

65307 Bad Schwalbach, 27. April 2023
DER KREISAUSSCHUSS
- Besondere Wahlleiterin-
gez.
Pendelin