Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 858,7: Kreis-Gesundheitsamt passt notgedrungen Abläufe erneut an

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Gesundheit

Kontaktaufnahme ist auch über unterschiedliche Mailadressen möglich

Kontaktaufnahme ist auch über Mailadressen möglich

Wie der derzeitige Leiter des Corona-Krisenstabes des Rheingau-Taunus-Kreises, K.-Michael Schardt, mitteilt, ist die Sieben-Tage-Inzidenz am heutigen Freitag laut Robert-Koch-Institut (RKI) auf 858,7 angestiegen. Die Zahl an Neuinfektionen erreicht an jedem neuen Tag derzeit Höchststände und Rekorde; eine Folge der hochansteckenden Virus-Variante Omikron. Täglich werden dem Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises über 300 Neuinfektionen gemeldet. „Derzeit ist es nur noch möglich, die Labormeldungen dieser Neuinfizierten aufzunehmen, um einen Überblick über das aktuelle Pandemiegeschehen zu behalten und besonders gefährdete Personengruppen zu kontaktieren und zu beraten“, erläutert Dr. Renate Wilhelm, Leiterin des Gesundheitsamtes. Aus diesem Grund wird die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger benötigt.

In weiten Teilen Deutschlands, so auch im Kreis, kann wegen der exponentiell steigenden Zahl an Infizierten die Kontaktpersonen-Nachverfolgung in dem bisher bekannten Umfang nicht mehr durchgeführt werden. Die Gesundheitsämter schaffen es personell einfach nicht mehr. Wegen der starken Belastung auch in unserem Gesundheitsamt wurden einzelne Arbeitsläufe an die aktuelle Entwicklung neu angepasst. Dr. Renate Wilhelm: „Wir bitten daher alle Neuinfizierten um Unterstützung und aktive Mithilfe.“

Es gibt die Möglichkeit, sich selbst auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de über die notwendigen Maßnahmen zu informieren, die jeder Infizierte für sich ergreifen muss, um seine Infektion ans Gesundheitsamt zu melden. Da die Telefonleitungen oft belegt sind, sind dort weitere Mailadressen zu den unterschiedlichen Themen hinterlegt. „Es geht an alle die Bitte, diese Mailadressen rege zu nutzen“, so Renate Wilhelm. Wer keinen eigenen Internetanschluss hat, sollte Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn per Telefon um Unterstützung bitten.

Das Gesundheitsamt bittet darum, Anfragen zu Corona sowie allgemeinere Anfragen zu diesem Themenkomplex, wo immer möglich, auch per E-Mail zu stellen. Diese werden auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit bearbeitet. Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Kreises unter https://www.rheingau-taunus.de/corona/ansprechpartner.html.

Im Falle eines positiven PCR-Tests erhält das Kreis-Gesundheitsamt eine Meldung vom Labor. Die oder der Neuinfizierte kann dann schon mit Betreff „PCR-Test positiv“ eine Mail mit den Kontaktdaten, Geburtsdatum, Symptomatik, Impfstatus, Impfdatum mit Impfstoff an die allgemeine Mailadresse: gesundheitsamt.badschwalbach@rheingau-taunus.de senden. Diese Informationen benötigt das Gesundheitsamt für die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an das Robert-Koch-Institut.

Ein positives PoC-Testergebnis kann an die Mailadresse schnelltest_positiv@rheingau-taunus.de geschickt werden. Hieraus entsteht die Pflicht, sich zu isolieren und einen PCR-Test durchführen zu lassen. Wer positiv getestet oder Kontaktperson ist und die Teststelle trotz Anspruchs auf kostenlose PCR-Testung einen Überweisungsschein zur Testung benötigt, wird gebeten, sich unter Angabe des Namens, der Adresse, des Geburtsdatums sowie des Grundes für die Testung an die E-Mailadresse testueberweisung.gesundheitsamt@rheingau-taunus.de zu wenden.

Wer für den Arbeitgeber eine Quarantänebestätigung braucht, wendet sich unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, des Wohnortes, des Quarantänegrunds an die Mailadresse: quarantaene.gesundheitsamt@rheingau-taunus.de.

Diejenigen, die eine Einrichtung betreiben und positive PCR-Testergebnisse unter ihren Adressaten haben, nutzen die Mailadresse einrichtung.gesundheitsamt@rheingau-taunus.de.
Für Arbeitgeber in der kritischen Infrastruktur, die eine Ausnahme bezüglich der Quarantäne (Arbeitsquarantäne) für die Mitarbeitenden benötigen, gilt die Mailadresse: kritis.gesundheitsamt@rheingau-taunus.de.
Die Kontaktmailadresse für Reiserückkehrer lautet reiserueckkehrer.gesundheitsamt@rheingau-taunus.de.
Wer für die Beantragung der Lohnfortzahlungen eine Quarantäne-Anordnung benötigt, wendet sich an quarantaene.gesundheitsamt@rheingau-taunus.de.

Allgemeine Anfragen können an die folgende Mailadresse gerichtet werden: gesundheitsamt.badschwalbach@rheingau-taunus.de.

Die bereits bekannte Corona-Telefonhotline 06124 / 5109520 (montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr wird um folgende Telefonnummer erweitert: 06124 /5109577 (montags bis freitags 9.30 bis 16.00 Uhr). Beide Telefonnummern sind auch samstags, sonntags und an den Feiertagen von 9.30 bis 15.00 Uhr erreichbar. In der Bearbeitung kann es zu Verzögerungen kommen. Hingewiesen wird auch auf die Veröffentlichungen zu Corona von Bund und Land. Des Weiteren hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration eine hessenweite Info-Hotline zur Verfügung gestellt. Diese ist täglich von 8 bis 20 Uhr unter 0800 555 4666 erreichbar.