Sieben Parteien und Gruppierungen treten bei Wahl für Kreistag an

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Kommunalwahl am 14. März 2021: Wahlausschuss tagte am Freitag / Circa 150.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, neuen Kreistag zu bestimmen

Kommunalwahl am 14. März 2021: Wahlausschuss tagte am Freitag / Circa 150.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, neuen Kreistag zu bestimmen

Der Wahlausschuss hat am vergangenen Freitag, 15. Januar 2021, im Kreishaus des Rheingau-Taunus-Kreises getagt und Beschlüsse gefasst. Sieben Parteien und Gruppierungen treten auf Kreisebene bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 an. Der Stimmzettel umfasst insgesamt 298 Kandidatinnen und Kandidaten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, „Die Linke“, FDP, FWG und AFD (alle sind im derzeitigen Kreistag vertreten), die sich für die 61 Sitze im Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises bewerben, berichtet Kreiswahlleiter Stefan Krebs. Alle vorgelegten Wahlvorschläge wurden geprüft und zugelassen. Insgesamt sind zirka 150.000 Wahlberechtigte im Kreisgebiet aufgerufen, am 14. März 2021 einen neuen Kreistag zu wählen. Der Stimmzettel, der sich bereits im Druck befindet, wird 70 x 89 Zentimeter groß sein.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft (mit Ausnahme der aus der EU ausgetretenen Briten) besitzen. Zudem muss der Hauptwohnsitz seit sechs Wochen im Rheingau-Taunus-Kreis liegen. Da der Kreistag aus 61 Angeordneten besteht, verfügt jeder Wähler und jede Wählerin über 61 Stimmen. Bei der Kommunalwahl in Hessen besteht die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Panaschieren bedeutet, dass der Wähler seine Stimmen auch an die Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilen kann. Er oder sie kann einzelnen Bewerbern in einem engen Rahmen mehrere Stimmen zukommen lassen. Jeder Wahlberechtigte kann einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben: das Kumulieren. Er kann die beiden Möglichkeiten miteinander kombinieren. Die Wahlberechtigten können aber auch mit einem Listenkreuz eine größere Anzahl von Stimmen an einen Wahlvorschlag vergeben. Wenn ein Listenkreuz mit der ebenfalls möglichen Streichung einzelner Bewerber vom Wahlvorschlag kombiniert wird, entstehen Kombinationen, bei denen die Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bewerber der Listen sich nicht mehr automatisch von selbst ergibt. Für derartige Fälle enthält die Vorschrift die erforderlichen Regelungen.

Darüber hinaus werden an diesem Tag auch die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen, der Stadtverordnetenversammlungen, und der Ortsbeiräte per Wahl neu bestimmt. Bei der Kommunalwahl gibt es eine Neuerung. Die betrifft die Mindestwohndauer in einer Kommune für das aktive und passive Wahlrecht: Um das aktive Wahlrecht ausüben zu können, wurde die Wohndauer von drei Monaten auf sechs Wochen reduziert. Für das passive wurde sie von sechs auf drei Monate verkürzt. Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Menschen, sich durch Stimmabgabe an einer Wahl beteiligen zu können. Das passive Wahlrecht bezeichnet das Recht eines Menschen, sich als Kandidat bei einer Wahl aufstellen zu lassen.

Foto:
Die zuständige Fachdienstleiterin Barbara Pendelin und ihre Kollegin Daniela Dilken präsentieren den (Muster)-Entwurf des Stimmzettels für die Kreistagswahl am 14. März 2021.

Sieben Parteien und Gruppierungen treten bei Wahl für Kreistag an.