Sicherheit und Wohlbefinden gehören zu den elementaren Grundbedürfnissen

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Prävention

Neue Geschäftsordnung für den Kreispräventionsrat des Rheingau-Taunus-Kreises / Vielfältige Aufgaben und Projekte

Neue Geschäftsordnung für den Kreispräventionsrat des Rheingau-Taunus-Kreises / Vielfältige Aufgaben und Projekte

Der Kreispräventionsrat des Rheingau-Taunus-Kreises hat sich eine neue Geschäftsordnung gegeben und damit die Ziele, die Aufgaben und die Intention des Gremiums der Aktualität angepasst, wie Landrat Frank Kilian berichtet. Die neue Fassung ersetzt diejenige aus dem Jahre 1994. „In einer Sondersitzung des Gremiums im vergangenen Mai haben die Mitglieder in einer regen und sehr konstruktiven Diskussion die Grundlagen für die Neuversion und die zukünftige Arbeit erstellt, die wir nun den Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen konnten“, so der Landrat. Die Präambel gibt Auskunft über das Selbstverständnis: „Der Kreispräventionsrat (KPR) des Rheingau-Taunus-Kreises versteht sich als aktives, initiatives und unabhängiges Gremium, das sich mit der sozialen Verfasstheit der Gesellschaft sowie ihren Wandlungsprozessen auseinandersetzt“.

Landrat Kilian: „Sicherheit und Wohlbefinden gehören zu den elementaren Grundbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, sowie den Gästen und Besuchern, die in unseren Kreis kommen Prävention wird als Verringerung möglicher Gefahren für alle unsere Bürgerinnen und Bürger, ob jung oder alt, verstanden.“ Es gehe darum, ein friedliches Miteinander, besonders im Kinder- und Jugendalter zu garantieren. „Die Erfahrung zeigt, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nur durch gemeinsames Handeln und durch Übernahme von Verantwortung zu erreichen ist“, ergänzt Susanne Schneider vom KPR. Der Präventionsrat verfolgt das Ziel, durch eine lokale Orientierung frühzeitig und nachhaltig dort einzugreifen, wo die Ursachen für Gewalt und Kriminalität entstehen. In den letzten Jahren wurden diverse Projekte und Aktivitäten durch das Gremium initiiert, koordiniert und implementiert. Ziel aller präventiven Maßnahmen ist die Verminderung der objektiven Kriminalitätsbelastung und die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger.

Der Kreispräventionsrat greift dabei aktuelle Debatten auf, wie zuletzt mit Veranstaltungen zum Thema „Hate Speech“; eine wachsende Herausforderung im Internet. „Wir setzten uns mit Hassparolen im Netz auseinander und gaben Hinweise, wie sich die Opfer vor solchen verbalen Angriffen im Netz schützen können, bzw., was man tun muss, um solche Attacken zur Verfolgung zu bringen“, so der Landrat. Der KPR versteht sich „als Impulsgeber für die Entwicklung und Initiierung von Angeboten und Maßnahmen zu präventionsrelevanten Themen“. Er kann eigene Veranstaltungen durchführen und die Vernetzung und Zusammenarbeit der kommunalen Präventionsräte als auch seiner Mitglieder untereinander. Alle Mitglieder tragen aktiv zu dieser Vernetzung – beispielsweise in die Kommunen – bei.

Dem Präventionsrat des Kreises gehören unter anderem der Landrat, der Jugendkoordinator der Polizeidirektion Rheingau-Taunus, Vertreter der Präventionsräte aus Idstein, Aarbergen, Taunusstein, dem Oberen und Unteren Rheingau sowie die Fachbereichsleitungen   und die Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung an.

Zu den Aufgaben des Kreispräventionsrates im Rheingau-Taunus-Kreis zählt auch die Auslobung des Präventionspreises. Der feiert 2022 sein 20-jähriges Bestehen und hat bereits zahlreiche Präventionsprojekte gerade in den Schulen des Kreisgebietes ausgezeichnet. Den diesjährigen Präventionspreis des Rheingau-Taunus-Kreises vergibt der Landrat am Montag, 19. Dezember 2022, im Kreishaus in Bad Schwalbach.