Schul­ent­wicklungs­plan für den Rhein­gau ist geneh­migt

|

Kleine Darstellung

Hildegardis­schule ab Sommer 2015 Inte­grierte Gesamt­schule / Landrat Burkhard Albers: Eltern haben nun bei An­mel­dung ihrer Kinder Rechts­sicher­heit

Landrat Burkhard Albers: Eltern haben nun bei Anmeldung ihrer Kinder Rechtssicherheit / Lob für die Mitglieder der Schulentwicklungskonferenz

„Die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Kreisteil Rheingau wurde vom Hessischen Kultusministerium genehmigt“, teilt Landrat Burkhard Albers mit, der zudem betont: „Damit ist der Weg für ein integriertes Gesamtschulangebot an der Hildegardisschule in Rüdesheim am Rhein frei.“ Mit dem kommenden Schuljahr 2015/16 kann damit die bisherige Realschule Hildegardisschule in eine integrierte Gesamtschule (IGS) umgewandelt werden. Eltern haben nun bei Anmeldung ihrer Kinder an der Hildegardisschule in Rüdesheim Rechtssicherheit.

„Die Schulleitung der Schule hat die Vorarbeiten für diese Umwandlung in den vergangenen Wochen vorangetrieben“, betont Landrat Albers, so dass er zuversichtlich ist, dass zum Schulbeginn alle Voraussetzungen für das Angebot erfüllt sind. Die IGS soll „mindestens dreizügig geführt werden können“, heißt es im Schreiben des Kultusministers Prof. Dr. Alexander Lorz.

Gleichzeitig stimmte Prof. Lorz der Aufhebung der Reformschule Rheingau in Oestrich zum Ende des Schuljahres 2014/15 zu. Die an der Reformschule befindlichen Schülerinnen und Schüler können noch ihren Abschluss machen. Zusammengelegt werden die beiden Grundschulen in Winkel und in Oestrich am bestehenden Standort in Oestrich. „Die Standortverlagerung der Rabanus-Maurus-Schule zum Schuljahr 2015/16 macht eine Änderung der Schulbezirkssatzung erforderlich“, heißt es in der Genehmigung weiter. Damit kann die Zusammenlegung der beiden Grundschulen in Oestrich und Winkel am Standort in Oestrich erfolgen.

Für den Bereich der kleineren Grundschulen im Rheingau gibt es von Seiten des Kultusministers aber auch eine Auflage. Der Kultusminister weist darauf hin, dass bei der nächsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Rheingau, auf die Größe der Schulen zu achten ist. Prof. Lorz: „Den Schulen ist eine Größe zu geben, die gemäß Paragraf 144a des Hessischen Schulgesetzes eine Differenzierung des Unterrichts ermöglicht und eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit erlaubt“.

Landrat Burkhard Albers zeigt sich mit dem Inhalt der Genehmigung der Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Kreisteil Rheingau zufrieden. „Die konstruktive und intensive Arbeit der Mitglieder der Ende 2012 erstmals eingesetzten Schulentwicklungskonferenz hat sich bewährt“, so der Landrat. Die in den Sitzungen unter der Moderation von Margarethe Goldmann erarbeiteten Vorschläge, die möglichst viele Aspekte der beteiligten Organisationen beinhalten sollten, wurden übernommen. „Mit der Beteiligung dieser Personengruppen wie Eltern, Lehrern, Schüler, Vertreter der Fraktionen und der Kammern bereits im Vorfeld der Erstellung des eigentlichen Schulentwicklungsplanes sind wir einen neuen Weg gegangen, der letztlich erfolgreich war, wie die Genehmigung des Kultusministers zeigt“.

Albers bedankt sich bei allen Mitgliedern der Schulentwicklungskonferenz Rheingau. „Die Genehmigung ist das Ergebnis der guten und konstruktiven Zusammenarbeit, der großartigen Unterstützung der Rheingauer Schulen und der engagierten Elternschaft“ so Albers abschließend.