RTV weist daraufhin: FFP2-Masken im ÖPNV

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Gesundheit

Aufgrund der neuen Verordnungen des seit letzten Samstag auch für den Rheingau-Taunus-Kreis geltenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) weist die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) darauf hin, dass in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen nun eine FFP-2 Maske zwingend erforderlich ist.

Aufgrund der neuen Verordnungen des seit letzten Samstag auch für den Rheingau-Taunus-Kreis geltenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) weist die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) darauf hin, dass in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen nun eine FFP-2 Maske zwingend erforderlich ist. „Eine medizinische Maske wie etwa eine OP-Maske reicht für die Fahrgäste ab sofort nicht mehr aus, so schreibt es das neue Gesetz vor“, erklärt Thomas Brunke, der Geschäftsführer der RTV. Kontroll- und Servicepersonal überprüfen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz). Fahrgäste, die aktuell nur mit einer medizinischen Maske im ÖPNV unterwegs sind, müssen mit einer Vertragsstrafe von 50 € rechnen.

Die auch als „Bundesnotbremse“ bezeichnete Verordnung greift dann, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird, was im Rheingau-Taunus-Kreis aktuell der Fall ist. Diese Änderung gilt solange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Um Zeit für alle organisatorischen Maßnahmen zu haben, die dann ergriffen werden können, tritt das Gesetz dann am übernächsten Tag außer Kraft. Kunden, die einer der knapp 20 Vorverkaufsstellen oder den MobiInfos Taunusstein oder Idstein Zeitkarten (also Wochen- Monats- oder Jahreskarten sämtlicher Art) kaufen, erhalten aktuell eine FFP2-Maske gratis zum Fahrschein dazu.

Wer sich weiter über zugelassene Masken im Internet informieren möchte, wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte fündig.

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) ist der serviceorientierte Mobilitätsdienstleister im Rheingau-Taunus-Kreis. Das Unternehmen verfügt über keine eigenen Busse oder Bahnen, sondern fungiert als Bestellerin und Steuerungszentrale für die lokalen Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit aktuell 145 Fahrzeugen beauftragter Verkehrsunternehmen. Als Teil der Verbundfamilie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ist die RTV eine 100%ige Tochtergesellschaft des Rheingau-Taunus-Kreises.

Weitere Informationen:
Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH, Erich-Kästner-Straße 3, 65232 Taunusstein, Tel.: 0 61 24/ 51 04 68, E-Mail: mobi-info@r-t-v.de, www.r-t-v.de