RTV passt Fahrplan an Wechselunterricht an

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Verkehr (allgemein)

Die Schülerbeförderung wurde ab dem 22. Februar 2021 den neuen Anforderungen durch den geplanten Wechselunterricht angepasst.

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) gibt bekannt, dass die Schülerbeförderung ab dem 22. Februar 2021 den neuen Anforderungen durch den geplanten Wechselunterricht angepasst wurde.

Ab dem kommenden Montag gilt nach hessischer Landesverordnung für die Schulklassen 1 bis 6 der sogenannte Wechselunterricht, dessen konkrete Ausrichtung (u.a. ob es tageweisen oder wochenweisen Wechsel der Schüler im Präsenzunterricht gibt) die jeweiligen Schulen entscheiden.

„Diese Ausgestaltung hat natürlich eine enorme Auswirkung auf die Auslastung der Busse: wenn an bestimmten Tagen nur die Hälfte der Schüler unterwegs ist, kann anders geplant werden. Für die Organisation des Schülerverkehrs war es daher wichtig, zunächst zu wissen, wie die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer räumlichen, personellen und organisatorischen Gegebenheiten den Unterricht organisieren.“ macht Günter F. Döring, Verkehrsdezernent des Rheingau-Taunus-Kreises die logistische Anforderung deutlich. Für die Planung blieben nach Ankündigung zur Lockerung und gerade mal knapp zwei Wochen.
 
Nachdem diese schulorganisatorischen Planungen erfolgt sind, hat die RTV in Abstimmung mit dem Schulamt des Rheingau-Taunus-Kreises schnell und flexibel auf die Wünsche der einzelnen Schulen reagiert und auch umgesetzt. „Nachdem wir die nötigen Informationen seitens der Schulen bekommen haben, konnten wir direkt in die Planung gehen, wo wann welche Fahrzeuggröße benötigt wird und wo sie stattdessen eingesetzt werden könnten. Danach sind wir direkt in die Abstimmung und Beauftragung der Verkehrsunternehmen gegangen,“ erläutert Thomas Brunke, Geschäftsführer der RTV, den Ablauf zur Anpassung des Schülerverkehrs. Daher gelten ab dem 22. Februar 2021 teilweise andere Fahrpläne, die es beim Schulweg zu berücksichtigen gilt.

Laut aktueller hessischer Landesverordnung ist es für die Schülerinnen und Schüler ab der 1. Jahrgangsstufe Pflicht, auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bislang war diese innerhalb des Klassenzimmers in den Schulstunden nicht zu tragen.  

Die RTV weist darauf hin, dass die Maskenpflicht innerhalb der Busse und an den Haltestellen gilt, hierbei aber auf eine medizinische Maske (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95) zu achten ist. „Wenn für den Unterricht also an mindestens eine Alltagsmaske gedacht werden muss, wird für den Schulweg im ÖPNV eine hochwertigere Maske benötigt. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung wie Schal oder Stoffmaske reicht im Bus nicht mehr, um der durch die hessische Landesregierung verordneten Maskenpflicht nachzukommen.“, macht Brunke den Sachverhalt abschließend nochmal deutlich. Ausnahmen gäbe es natürlich für diejenigen, die ein ärztliches Attest nachweisen können und für Kinder, die unter 6 Jahren alt sind.

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) ist der serviceorientierte Mobilitätsdienstleister im Rheingau-Taunus-Kreis. Das Unternehmen verfügt über keine eigenen Busse oder Bahnen, sondern fungiert als Bestellerin und Steuerungszentrale für die lokalen Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit aktuell 137 Fahrzeugen beauftragter Verkehrsunternehmen. Als Teil der Verbundfamilie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ist die RTV eine 100%ige Tochtergesellschaft des Rheingau-Taunus-Kreises.
Weitere Informationen:
Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH, Erich-Kästner-Straße 3, 65232 Taunusstein, Tel.: 0 61 24/ 51 04 68, E-Mail: mobi-info@r-t-v.de, www.r-t-v.de