Rheingau-Taunus-Kreis führt Hand­werker­park­ausweis ein

|

Wirtschaft

Seit dem 15. Sep­tember können auch die Hand­werks­betriebe mit Sitz im Rheingau-Taunus-Kreis den Regio­nalen Hand­werker­parkaus­weis nutzen.

Seit dem 15. September können auch die Handwerksbetriebe mit Sitz im Rheingau-Taunus-Kreis den Regionalen Handwerkerparkausweis nutzen. Ermöglicht hatte dies die Zustimmung aller Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis und des Kreises selbst. „Der Landkreis und seine 17 Städte und Gemeinden hatten schon seit längerem Interesse bekundet, dem Handwerkerparkausweis beizutreten“, berichtet Landrat Burkhard Albers. „Allerdings machte ein Beitritt aus Sicht des Kreises, der Kommunen und der Betriebe nur Sinn, wenn sich auch die Stadt Wiesbaden beteiligt. Nach deren Beitrittsbeschluss Ende letzten Jahres wurde das Verfahren im Rheingau-Taunus-Kreis in Gang gesetzt.“

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht es Handwerkern, an ihrem jeweiligen Einsatzort im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer, in verkehrsberuhigten Bereichen sowie in Bereichen mit Parkscheibenpflicht und auf Bewohnerparkplätzen zu parken.

„Mit dem regionalen Handwerkerparkausweis wird vermieden, dass Handwerker bei der Suche nach Parkplätzen Tag für Tag eine Vielzahl von Arbeitsstunden unproduktiv verschwenden“, betont der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Wiesbaden Harald Brandes. „Allein im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es in jeder der 8 Städte und 9 Gemeinden eine unterschiedliche Regelung. Zusätzlich können nun Betriebe aus dem Rheingau-Taunus-Kreis, die überregional tätig sind, seit dem 15. September den im Rhein-Main-Gebiet gültigen Parkausweis nutzen“ zeigte sich der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Wiesbaden, Harald Brandes, erfreut über die Entscheidung des Landkrieses sowie der Städte und Gemeinden im Kreis.

Der Geltungsbereich des Regionalen Handwerkerparkausweises gilt auch in den Städten Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. H., Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim und Mainz sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Offenbach, Kreis Groß-Gerau, Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Landkreis Bergstraße, Rheingau-Taunus-Kreis und Odenwaldkreis. Damit können die Handwerker in der Region Frankfurt RheinMain nahezu flächendeckend den Regionalen Handwerkerparkausweis nutzen.

Wichtig ist: Der Handwerkerparkausweis ist vor allem ein zusätzliches Angebot für diejenigen, die häufig zu Einsatzorten in der gesamten Region unterwegs sind. Er hebt keine auf lokaler Ebene bestehenden Regelungen auf. Einzelgenehmigungen, die nur für das Gebiet der jeweils erteilenden Straßenverkehrsbehörde gelten, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und können weiterhin von den vorwiegend örtlich tätigen Betrieben in Anspruch genommen werden.

Bereits seit dem 01. Juli 2006 existiert der regionale Handwerkerparkausweis erfolgreich. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung, die zwischen allen beteiligten Gebietskörperschaften und mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Darmstadt geschlossen wurde. Dadurch konnte der zeitliche und finanzielle Aufwand für die regional tätige Handwerkerschaft deutlich reduziert werden: Betriebe müssen nicht mehr in jedem Ort in der Region Frankfurt RheinMain, in dem Sie tätig sind, einzelne Ausnahmegenehmigungen beantragen.

„Der Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain kann seit dem 15. September bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden bzw. Ordnungsämtern in den Städten und Gemeinden des Rheingau-Taunus-Kreises beantragt werden“, informiert Achim Staab, der von Seiten des Kreises im Rahmen des Projektes Integrierte Verkehrsentwicklung für die Umsetzung des Verfahrens zuständig war. Der Regionale Handwerkerausweis für die Region Frankfurt RheinMain wird von der ivm -Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement in Zusammenarbeit mit den Städten und Landkreisen in der Region Frankfurt RheinMain koordiniert.

Weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis und Ihre zuständigen Ansprechpartner vor Ort hat die ivm auf ihrer Homepage unter www.ivm-rheinmain.de/buergerservice zusammengestellt. Für die Ausstellung des regionalen Handwerkerparkausweises fällt für die erste Originalgenehmigung – gültig für bis zu 6 Fahrzeuge - eine Verwaltungsgebühr von 305 Euro an. Jedes weitere Genehmigungsoriginal kostet 161 Euro. Wichtig ist jedoch: In einem geparkten Fahrzeug muss immer ein Genehmigungsoriginal ausgelegt werden. Sollen also mehrere auf der Genehmigung eingetragene Fahrzeuge zeitgleich genutzt werden, sind zusätzlich zu dem ersten Genehmigungsoriginal weitere Genehmigungsoriginale erforderlich.