Rau­chen und offenes Feuer im Wald ist von Mai bis Okto­ber strikt verboten

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Kleine Darstellung

Landrat Burkhard Albers und Kreis­brand­inspektor Dreier weisen auf die Wald­brand­gefahr hin

Landrat Burkhard Albers und Kreisbrandinspektor Dreier weisen auf die Waldbrandgefahr hin

Nach dem Brand in einem Waldstück nahe der Kreisstadt Bad Schwalbach sehen sich Landrat Burkhard Albers und Kreisbrandinspektor Joachim Dreier veranlasst, auf die aktuelle Waldbrandgefahr hinzuweisen. Die Gefahr ist laut Albers aufgrund anhaltender Trockenheit besonders groß. Darüber hinaus gilt: Von Anfang Mai bis Ende Oktober ist in den Wäldern das Rauchen und offenes Feuer strikt verboten.

Bei Waldbränden entstehen jährlich große Schäden an dem für Menschen und Tiere unersetzlichen Erholungs- bzw. Lebensraum „Wald“. Die ersten warmen Sonnenstrahlen verlocken viele Menschen zu Spaziergängen in der Natur. Das anhaltende, schöne Wetter mit extrem geringen Niederschlägen erhöht schnell die Waldbrandgefahr. Besonders im Frühjahr hat die Begrünung am Boden und auch an den Bäumen nur zum geringen Teil eingesetzt, was zu einem schnellen Austrocknen der Bodenvegetation führt. Dies kann wiederum rasch eine Entzündung von trockenem Gras, Laub- und Nadelstreu zur Folge haben, so Kreisbrandinspektor Joachim Dreier. Gefahr geht dabei nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegen gelassene Flaschen und/oder Glasscherben können wie Brenngläser wirken und einen Waldbrand verursachen.

Der Kreisbrandinspektor verweist zudem darauf, dass Grillen im Wald und im Waldrandbereich wegen des Funkenflugs nur auf den eigens dafür vorgesehenen Plätzen gestattet ist. Waldbrände können zudem durch das Anzünden von alten Grasdecken an Wegen und Grabenrändern, das Verbrennen von altem Stroh sowie durch Feuer spielender Kinder entstehen. Zu besonderer Vorsicht sind auch die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens angebrachten Katalysators kann leicht einen Brand auslösen.

Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar. Landrat Albers ruft deshalb zu erhöhter Achtsamkeit auf: „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, durch achtsames Verhalten, den durch die Umwelt bereits bedrohten und geschädigten Wald, nicht zusätzlich durch Brände zu schädigen.“

Wenn ein Wald- oder Flächenbrand in Waldrandnähe bemerkt wird, sollte umgehend die Leitstelle der Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112 informiert werden. „Machen Sie genaue Angaben über den Ort bzw. die Örtlichkeit und das von Ihnen eingeschätzte Ausmaß des Brandes. Geben Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer an und warten bis die Leitstelle das Notrufgespräch beendet hat“, rät der Kreisbrandinspektor.