Rauchmelder­pflicht in Wohnungen

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Kleine Darstellung

Verpflichtung besteht bereits seit 1. Januar 2015 / Kontrolle ist nicht vorge­sehen

 

Kontrolle ist nicht vorgesehen

Bereits seit 1. Januar 2015 müssen alle Wohnungen in Hessen mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Für Neubauten galt diese Regelung bereits seit Juni 2005.
Eine Überprüfung, ob diese Verpflichtung eingehalten wird, erfolgt nicht. Dies teilt der Fachdienst Brandschutz des Rheingau-Taunus-Kreises mit. Er reagiert damit auf diverse Meldungen in sozialen Medien über angebliche Kontrolleure, die sich mit einem vermeintlichen Auftrag Zugang zu Wohnungen verschaffen. In diesem Fall sollte der Zutritt zur Wohnung verweigert und die Polizei unter 110 verständigt werden.
Zwar gibt es hessenweit nach Informationen des Landeskriminalamtes Wiesbaden keine einzige Anzeige wegen eines solchen Betrugsversuches, dennoch sollten die Bürgerinnen und Bürger wachsam sein.

Die Ausstattung mit Rauchmeldern ist in der Hessischen Bauordnung (HBO) im § 13 geregelt. Demnach muss mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen, installiert werden.