Rauchen und offenes Feuer im Wald von Mai bis Oktober strikt verboten

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Kleine Darstellung

Landrat Albers und Kreisbrand­inspektor Dreier weisen auf die Waldbrand­gefahr hin

Landrat Albers und Kreisbrandinspektor Dreier weisen auf die Waldbrandgefahr hin

Der Sommer, geschweige denn der Frühling, hat sich in unseren Breitengraden zwar noch nicht gezeigt. Doch wollen Landrat Burkhard Albers und Kreisbrandinspektor Joachim Dreier bereits jetzt darauf hinweisen: Von Anfang Mai bis Ende Oktober ist in den Wäldern das Rauchen und offenes Feuer strikt verboten. „In diesem Jahr haben wir sicherlich durch Kälte und sehr viel Regen momentan noch eine besondere Wetterlage. Dies kann sich aber schnell ändern.“

Schließlich entstehen bei Waldbränden jährlich große Schäden an dem für Menschen und Tiere unersetzlichen Erholungs- bzw. Lebensraum „Wald“. Die ersten warmen Sonnenstrahlen verlocken viele Menschen zu Spaziergängen in der Natur. Das anhaltende, schöne Wetter mit extrem geringen Niederschlägen erhöht schnell die Waldbrandgefahr. Besonders im Frühjahr hat die Begrünung am Boden und auch an den Bäumen nur zum geringen Teil eingesetzt, was zu einem schnellen Austrocknen der Bodenvegetation führt. Dies kann wiederum rasch eine Entzündung von trockenem Gras, Laub- und Nadelstreu zur Folge haben, so Kreisbrandinspektor Joachim Dreier. Gefahr geht dabei nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegen gelassene Flaschen und/oder Glasscherben können wie Brenngläser wirken und einen Waldbrand verursachen.

Der Kreisbrandinspektor verweist zudem darauf, dass Grillen im Wald und im Waldrandbereich wegen des Funkenflugs nur auf den eigens dafür vorgesehenen Plätzen gestattet ist. Waldbrände können zudem durch das Anzünden von alten Grasdecken an Wegen und Grabenrändern, das Verbrennen von altem Stroh sowie durch Feuer spielender Kinder entstehen. Zu besonderer Vorsicht sind auch die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens angebrachten Katalysators kann leicht einen Brand auslösen.

Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar. Landrat Albers ruft deshalb zu erhöhter Achtsamkeit auf: „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, durch achtsames Verhalten, den durch die Umwelt bereits bedrohten und geschädigten Wald, nicht zusätzlich durch Brände zu schädigen.“

Wenn ein Wald- oder Flächenbrand in Waldrandnähe bemerkt wird, sollte umgehend die Leitstelle der Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112 informiert werden. „Machen Sie genaue Angaben über den Ort bzw. die Örtlichkeit und das von Ihnen eingeschätzte Ausmaß des Brandes. Geben Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer an und warten bis die Leitstelle das Notrufgespräch beendet hat“, rät der Kreisbrandinspektor.