Pendlerbeziehungen über den Rhein müssen sichergestellt bleiben

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Verkehr (allgemein)

Landrat Kilian sichert finanzielle Unterstützung zur Fortführung des Fährbetriebes zu

Landrat Kilian sichert finanzielle Unterstützung zur Fortführung des Fährbetriebes zu

Wie Landrat Frank Kilian mitteilt, leistet der Rheingau-Taunus-Kreis eine finanzielle Unterstützung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung an die Bingen – Rüdesheimer Fähr- und Schifffahrtsgesellschaft eG, um den Fährbetrieb zwischen Rüdesheim und Bingen aufrechtzuerhalten. „Nachdem uns der ‚Hilferuf‘ vom Geschäftsführer des Josef-Hospitals, Jens Gabriel, erreicht hat, haben wir sofort gehandelt“, berichtet der Landrat. Kontakte wurde mit dem rheinland-pfälzischen und dem hessischen Wirtschaftsministerium in Mainz und Wiesbaden sowie zum Landkreis Mainz-Bingen aufgenommen, um die Aufteilung der finanziellen Unterstützung zu vereinbaren. „Gleichzeitig führten wir Gespräche mit Oliver Pohl vom Vorstand der Bingen-Rüdesheimer Fähr- und Schifffahrtsgesellschaft“, sagt Landrat Kilian.

Schließlich ging es darum, eine schnelle Lösung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses in Rüdesheim, der Polizeistation und des St. Vincenz-Stiftes zu finden, die meist von ihrem Wohnort in Rheinhessen zu ihrem Arbeitsplatz auf der anderen Rheinseite pendeln müssen. „Deren Arbeitskraft brauchen wir hier im Kreis ganz dringend. Sie nutzen die Fährverbindung in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden“, berichtet Landrat Frank Kilian. In enger Abstimmung mit den Beteiligten veranlasst der Rheingau-Taunus-Kreis einen Zuschuss zur Sicherung der Mobilität – gerade auch für die vielen Klinikbeschäftigten, Polizeibeamten und das Personal des St. Vincenz-Stift. Landrat Kilian: „Wir halten die Fährverbindung aufrecht und sind zuversichtlich, dass andere Mittelgeber nachziehen.“

Vereinbart werden soll, dass der Fährbetreiber 50 Prozent der entstehenden Kosten übernimmt, wenn er den Winterfahrplan der Fähre in den kommenden Wochen aufrechterhält. Die weiteren 50 Prozent trägt die öffentliche Hand. „Bei diesem Anteil gehen wir zunächst davon aus, dass der Rheingau-Taunus-Kreis ein Viertel der Kosten übernimmt, der verhältnismäßig niedrig ist“, sagt Landrat Kilian und weiter: „Wichtigstes Ziel ist es, den Fährbetrieb dahingehend aufrecht zu erhalten, dass die Pendlerbeziehungen über den Rhein sichergestellt bleiben.“