„Oft werden Jugendliche nicht ernst genommen“

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Ehrenamt

Tag der Jugend 2018: Rheingau-Taunus-Kreis fördert Jugend­projekte / Nachhaltig­keit ist wichtig

Tag der Jugend 2018: Rheingau-Taunus-Kreis fördert Jugendprojekte / Nachhaltigkeit ist wichtig

„Wir möchten die Jugendlichen im Rheingau-Taunus-Kreis dabei unterstützen, ihre Ideen und Vorhaben umzusetzen“, erklärt Martina Pawusch, Ehrenamtsbeauftragte des Kreises. In diesem Sinne wird der „Tag des Ehrenamtes“ ab 2018 der Jugend gewidmet. „Das bis jetzt erbrachte Engagement soll weiter gefördert werden und wir wollen Jugendliche ermutigen, neue Ideen zu entwickeln“, sagt Landrat Frank Kilian.

Pro Jahr können drei Projekte mit jeweils 1.000 Euro von Kreis gefördert werden. Die Förderung soll an Jugendgruppen gehen, die ihre Ideen und Vorhaben eigenverantwortlich planen, organisieren und durchführen. „Jugendliche sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und sollten daher zur Gestaltung des Miteinanders beitragen“, betont Pawusch. „Oft werden die Jugendlichen aber in der Gesellschaft nicht ernst genommen und wenn sie in einem schwierigen Alter sind, will sie keiner in der Nähe haben. Daher wollen wir sie dabei unterstützen, eigene Begegnungsstätten zu schaffen“, so Pawusch weiter. Vorstellbar seien verschiedene Projekte, wie die Einrichtung eines Clubhauses, die Instandsetzung eines Grillplatzes oder die Ausstattung eines Bauwagens zum Treffpunkt. Auch bereits vorhandene Räumlichkeiten könnten durch die Förderung attraktiver gestaltet werden.

„Wichtig ist der Aspekt der Nachhaltigkeit. Auch künftige Generationen von Jugendlichen sollen von den geförderten Projekten profitieren. Es geht also nicht um die Finanzierung von Events“, so die Ehrenamtsbeauftragte. „Vielleicht haben Jugendliche auch ganz andere Projekte im Sinn. Lasst uns an euren Ideen teilhaben“, so Kilian.

Teilnehmen können Jugendorganisationen und Jugendgruppen bestehend aus mindestens sieben Personen aus dem Rheingau-Taunus-Kreis, die ein ausgearbeitetes Konzept mit einem Hauptverantwortlichen und einem Ansprechpartner aus ihrer Kommune einreichen. Sie müssen sich verpflichten, ihr Projekt zu begleiten und in Eigenleistung zum Abschluss zu bringen. Über die Vergabe des Zuschusses entscheidet eine neutrale Jury.

Schriftliche Vorschläge können bis zum 31. Dezember 2017 beim Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, FD I.7 – Martina Pawusch, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, eingereicht werden. Weitere Informationen und den Bewerbungsbogen gibt es unter www.rheingau-taunus.de.