ÖPNV: Polizei kontrolliert Maskenpflicht in Bussen

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Verkehr (allgemein)

RTV verweist auf die Beförderungsrichtlinien des RMV und die Vergabe des Landes Hessen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung

RTV verweist auf die Beförderungsrichtlinien des RMV und die Vergabe des Landes Hessen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) weist erneut darauf hin, dass im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine Maskenpflicht herrscht. „Die Vorgabe des Landes Hessens ist klar: Wer aktuell mit dem ÖPNV fährt, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen“, erläutert Günter F. Döring, Verkehrsdezernent des Rheingau-Taunus-Kreises. Die meisten Fahrgäste im Kreisgebiet halten sich an die Vorgabe, aber wer die Maskenpflicht missachtet, muss damit rechnen, dass ein Bußgeld von 50 Euro sofort fällig werde, so Dörings Erfahrungen.

„Unabhängig davon, dass mittlerweile jeder von der Maskenpflicht im ÖPNV gehört haben sollte, weisen wir die Fahrgäste zusätzlich auf verschiedenen Wegen auf die Maskenpflicht hin; sei es per Durchsage im Bus, Aufkleber auf den Bussen, Plakaten an den Haltestellen, über die Kontrolleure etc. Wir wollen alle unsere Fahrgäste schützen, so gut es eben geht.“, so der Geschäftsführer der RTV, Thomas Brunke, weiter.
Die Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung der Maskenpflicht ist nach einer Verordnung der Hessischen Landesregierung die Aufgabe der lokalen Ordnungsämter (Ordnungspolizisten oder Stadtpolizisten) oder der Hessischen Polizei.

Laut Döring fordert der hessische Städtetag allerdings aktuell, dass zukünftig auch Kontrolleure in Bussen und Bahnen von Fahrgästen ohne Maske eine Strafe kassieren dürfen. Das jedoch weist der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zurück und teilt laut Wiesbadener Kurier mit: „Die Maskenpflicht ist etwas anderes, als eine fehlende Fahrkarte, weshalb eine Vertragsstrafe zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen nur von geschultem Sicherheitspersonal verhängt werden sollte“. Demnach setze der Verbund auf weitere gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit den Ordnungsbehörden.

Die Fahrscheinkontrolleure sind eigentlich aufgrund der Beförderungsbedingungen des RMV „nur“ dazu befugt, Fahrgäste in Bezug auf ihr Ticket zu kontrollieren und - wenn das ungültig ist - eine Zahlungsaufforderung über das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro an den sogenannten „Schwarzfahrer“ zu übergeben. Der RTV-Geschäftsführer warnt jedoch: „Das bedeutet aber nicht, dass ‚Maskenverweigerer‘ nichts zu befürchten haben, solange die Polizei im betreffenden Bus nicht kontrolliert. Die Beförderungsbedingungen des RMV sind ausreichend, um die Fahrgäste ohne Maske nicht zu befördern.“ Somit können Fahrgäste ohne die Schutzmaske von der Beförderung ausgeschlossen werden. Von dieser Regelung sind Personen ausgenommen, die ein Attest vorlegen, welches sie von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen befreit.

Das heißt, dass das Verkehrsunternehmen sein Hausrecht ausüben darf und einen Fahrgast von der (Weiter-) Fahrt ausschließen kann. Dies ist gekoppelt an die aktuell geltende Verordnung des Landes Hessen, in der eine Maskenpflicht angeordnet ist.

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) ist der serviceorientierte Mobilitätsdienstleister im Rheingau-Taunus-Kreis. Das Unternehmen verfügt über keine eigenen Busse oder Bahnen, sondern fungiert als Bestellerin und Steuerungszentrale für die lokalen Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit aktuell 137 Fahrzeugen beauftragter Verkehrsunternehmen. Als Teil der Verbundfamilie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) wirkt die RTV zudem an dessen regionalem Bus- und Bahnangebot mit, als Gesellschafterin der CityBahn GmbH ist sie Teil des größten Infrastrukturprojektes in der Region Rheingau-Taunus-Wiesbaden-Mainz. Die RTV ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Rheingau-Taunus-Kreises. Die lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) mit Sitz in Taunusstein feiert dieses Jahr ihr 25-jähriges Bestehen.

Weitere Informationen:
Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH, Erich-Kästner-Straße 3, 65232 Taunusstein, Tel.: 06124/510-175, Fax: 06124/510-18175, E-Mail: mobi-info@rheingau-taunus.de, www.r-t-v.de