Öffentliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Rheingau-Taunus-Kreises

Der Kreistag hat am 31. Oktober 2023 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
  2. Den Jahresgewinn in Höhe von Euro 1.084.942,41 zur Tilgung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr 2021 (Euro 1.011.519,38) zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von Euro 73.423,03 auf neue Rechnung vorzutragen
  3. Der Betriebsleitung für das Jahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat am 14. Juli 2023 den Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis zum
31. Dezember 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 27. November 2023 bis zum 6. Dezember 2023 täglich (außer samstags, sonn- und feiertags) während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 12.45 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr) im Kreishaus in Bad Schwalbach, Heimbacher Str. 7. Zimmer 1.224, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Das Kreishaus Bad Schwalbach ist mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet. Der Einlass erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Pressereferat, Tel. (06124) 510 239 oder pressestelle@rheingau-taunus.de.

Bad Schwalbach, den 16. November 2023

Der Kreisausschuss

des Rheingau-Taunus-Kreises

Fachdienst IV.1

Finanz- und Rechnungswesen, Kasse

gez. Sandro Zehner

(Landrat)