Notunter­künfte im Rheingau-Taunus-Kreis werden aufgelöst

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Flüchtlinge

Landrat Albers: Sport­hallen können in absehbarer Zeit wieder genutzt werden / Dank an haupt- und ehren­amtliche Helfer

Landrat Albers: Sporthallen können in absehbarer Zeit wieder genutzt werden / Dank an haupt- und ehrenamtliche Helfer

Die Notunterkünfte, die Ende des vergangenen Jahres hessenweit in 19 Turn- und Sporthallen sowie einer Stadthalle auf Befehl des Landes Hessen eingerichtet wurden, sollen bis Ende Januar aufgelöst werden. Die darin untergebrachten Flüchtlinge werden in Hessische Erstaufnahmeeinrichtungen (HEAE) verlegt. Das geht aus einem Schreiben der Hessischen Staatskanzlei hervor.
Das bedeutet, dass im Rheingau-Taunus-Kreis die Schulturnhallen am Schulzentrum Eltville, an der Gesamtschule Aarbergen sowie die städtische Halle in Taunusstein-Wehen demnächst wieder für den Schulsport und von den Vereinen genutzt werden können. „Sicherlich wird ein regulärer Betrieb nicht bereits ab Februar möglich sein, da nach Rückabwicklung zunächst Instandsetzungsarbeiten notwendig werden. Aber dennoch ist es erfreulich, dass ein Ende der provisorischen Regelung in Sicht ist“, so Landrat Albers. Mit der Aussicht, die Sporthallen demnächst wieder dem regulären Betrieb zuführen zu können, verbindet Albers auch den Dank an alle Beteiligten – Bürgermeister, Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Vereine –, die großes Verständnis für die Notsituation aufbrachten. Fast überall sei es durch Entgegenkommen und gemeinsames Handeln möglich gewesen, Schul- und Vereinssport – wenn auch nicht immer im gewohnten Umfang – zu ermöglichen.
„Mein ganz besonderer Dank geht aber auch an die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich vor Ort engagiert haben. Und selbstverständlich auch an die Einsatzkräfte von Feuerwehren, THW, Malteser, ASB und DRK“, so Albers weiter.

Die Verlegung der Flüchtlinge erfolgt nach einer Planung der HEAE und soll bis Ende Januar abgeschlossen sein. Danach werden die Ausstattungsgegenstände abgebaut, die Hallen in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt und können nach einer endgültigen Freigabe wieder für Schul-, Vereinssport und Veranstaltungen genutzt werden. Eine Mitteilung über den Zeitpunkt der Nutzung erhalten die Schulen und Vereine rechtzeitig von der Kreisverwaltung.