Neues hess­isches Agrar­umwelt­programm „HALM“ geht an den Start

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Kreisentwicklung

Antrag­stellung beginnt Ende Juli / HIAP läuft aus

Die EU-Agrarreform führt ab 2015 nicht nur zu erheblichen Veränderungen bei den Direktzahlungen sondern auch zu einer Neuauflage der Agrarumweltförderung

Antragstellung beginnt Ende Juli / HIAP läuft aus

Die EU-Agrarreform führt ab 2015 nicht nur zu erheblichen Veränderungen bei den Direktzahlungen sondern auch zu einer Neuauflage der Agrarumweltförderung. Das bisherige Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP) läuft zum Jahresende 2014 aus und wird, vorerst bis 2020, durch das neue Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen – HALM – ersetzt. Damit ein nahtloser Übergang ermöglicht wird, können bereits in der 30 Kalenderwoche (21.-25. Juli 2014) Anträge gestellt werden. Die bisherigen HIAP-Teilnehmer erhalten die neuen Förderrichtlinien zusammen mit weiteren Informationen per Post durch die WIBank zugeschickt. Alle anderen hessischen Landwirte, die sich für das neue Förderangebot interessieren, können die Informationen direkt bei den Fachdiensten Landwirtschaft/Landentwicklung des Landkreises Limburg-Weilburg erhalten. Zudem können die Antragsunterlagen auch über die Internetseite der WIBank (www.wibank.de) heruntergeladen werden. Die vollständig ausgefüllten Anträge sollten bis zum 1. September 2014 bei der Bewilligungsstelle des Landkreises eingehen; Ausschlussfrist ist der 1.Oktober 2014. Die Antragstellung wird zunächst auf der Grundlage eines Richtlinienentwurfes durchgeführt, da noch keine Zustimmung aus Brüssel vorliegt. Sofern sich im Rahmen des EU-Genehmigungsverfahrens noch Änderungen an den Förderrichtlinien ergeben sollten, werden die Antragsteller rechtzeitig informiert.
Umfassende Informationen zu HALM auf der Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg unter: Formulare von A-Z, Amt für den ländlichen Raum, Fachbereich Agrarumweltmaßnahmen.
Dort sind der Richtlinienentwurf vom 7. Juli 2014, die wichtigsten Informationen im Überblick, eine Gesamtübersicht über die HALM-Verfahren und Prämiensätze sowie die entsprechenden Antragsformulare hinterlegt. Diese Informationen spiegeln den Kenntnisstand vom 10.07.2014 wieder. Für Fragen steht Ihnen das Amt für ländlichen Raum selbstverständlich gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind Frau Jung-Diefenbach und Frau Heiland (06431/296-5952), Herr Hering (-5914), Herr Reichertz (-5913) und Herr Diederichs (-5914).