Neue AG will die lauten Güter­züge aus dem Mittel­rheintal verbannen

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Kleine Darstellung

Schallpegel­messungen „am Ohr des Schläfers“ / Es gilt jetzt die Belas­tung in der Nacht an der Bahn­strecke zu reduzieren

Schallpegelmessungen „am Ohr des Schläfers“ / Es gilt jetzt die Belastung in der Nacht an der Bahnstrecke zu reduzieren

„Ein 110 Kilometer langer Tunnel, dessen mögliche Umsetzung noch vollkommen in den Sternen steht und sicherlich viele Milliarden Euro kosten wird, oder die von uns favorisierte Alternativstrecke sind derzeit noch Zukunftsmusik, deren Realisierung mindestens noch  bis zu 20 Jahre dauern kann“, betont Landrat Burkhard Albers. Eine große Zeitspanne, die den Menschen entlang der Rheintal-Strecke nicht mehr zugemutet werden soll. „Die Menschen leiden unter dem stetig steigenden Lärmpegel, der vor allem von den Güterzügen ausgeht, und dies 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Lärmpausen, wie im Flugverkehr am Frankfurter Flughafen, gibt es für die von Bahnlärm Betroffenen noch nicht einmal in der Nacht“, so der Landrat.

Gemeinsam haben der Rheingau-Taunus-Kreis, die Umwelt-, und Verkehrsministerien aus Rheinland-Pfalz und Hessen sowie die „Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn“ die Initiative ergriffen, um partnerschaftlich in einem ersten Schritt mit der Dokumentation der Lärmbelastungen auf die Dringlichkeit von Entlastungsmaßnahmen hinzuwirken. Landrat Albers: „Versprechungen von Bahn, EU und Bundesverkehrsministerium zur Reduzierung des Bahnlärmes gibt es viele und anschließend ebenso viele Rückzieher, wenn es etwa um verbindliche Vorgaben geht.“

Fakt bleibt aber: „Es gibt Schallereignisse von bis zu 105 Dezibel in der Spitze, die von vorbeifahrenden Waggons ausgehen.“ Zudem wird der Gotthard-Basistunnel 2016 geöffnet, weshalb mit einer noch höheren Frequenz an Güterzügen auf der Strecke zu rechnen ist. Das Risiko für die Menschen entlang der Bahnstrecken wegen des hohen Lärmpegels – gerade auch in der Nacht – gesundheitliche Schädigungen zu erleiden, steigen damit ständig.

Um sicherzustellen, dass schnellstmöglich mindestens die vermeidbaren Emissionen durch laute Güterwagen reduziert werden, fordern die Partner dass Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge, wie z.B. ein Nachtfahrverbot, durchgesetzt werden. Das im vergangenen Jahr vorgelegte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Urs Kramer von der Uni Passau hat Möglichkeiten für Betriebsbeschränkungen aufgezeigt. Auch gerade mit Blick darauf, dass Altanlagen im Schienennetz einen gewissen Bestandsschutz genießen. Diese Bestandsstrecken im Bahnnetz unterliegen nicht der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV), so dass die dort genannten Lärmhöchstwerte nicht gelten.

Ein erster Schritt ist eine Schallpegelmessung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie im Thomas-Morus-Haus in Assmannshausen, das direkt an der Bahnstrecke liegt, sowie in einem Privatgebäude in Lorch, vorgesehen. Die Messung in den Nachtstunden von 22.00 bis 6.00 Uhr soll die wichtige Grundlagen, Daten und Hinweise für die Lärmauswirkungen des Schienengüterverkehrs auf der Rheinstrecke am sogenannten „Ohr des Schläfers“ erbringen. Die Ergebnisse der Innenraummessungen lassen laut den Experten fundierte Rückschlüsse auf die tatsächlichen Lärmbeeinträchtigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Risiken der betroffenen Menschen durch den Güterverkehr im Mittelrheintal zu. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Lärmwirkforschung zeigten, dass erhebliche Lärmeinwirkungen am „Ohr des Schläfers“ Aufwachreaktionen und Schlafstörungen bewirken, die zu erheblichen Gesundheitsgefährdungen führen können.

Albers: „Nach der Auswertung der Daten und wenn der Nachweis geführt ist, dass die Anwohner durch den Innenpegel in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind, werden wir einen Schritt weitergehen.“ Dann können betroffene Eigentümer von Immobilien, aber auch Mieter von Wohnungen aus dem privaten und öffentlichen Bereich einen Antrag an das Eisenbahn-Bundesamt auf Verfügung eines Durchfahrtverbots für laute Güterzüge im Mittelrheintal als Betriebsbeschränkung stellen. Landrat Burkhard Albers abschließend: „Zudem soll mit dem Antrag das Bestreben der Bundesregierung zur Schaffung von rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen zur Anordnung von Betriebsbeschränkungen auf stark befahrenen Eisenbahnstrecken unterstützt werden.“

Im Thomas-Morus-Haus in Assmannshausen wird zwischen 22.00 und 6.00 Uhr der Lärmpegel gemessen, den vorbeifahrende Güterzüge verursachen.