Nachbeteiligung zur Bundesfachplanung Ultranet

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Kreisentwicklung

Vorschläge der Kommunen und Bürger überwiegend nicht berücksichtigt

Vorschläge der Kommunen und Bürger überwiegend nicht berücksichtigt

Im Sommer 2019 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bundesfachplanung Ultranet statt. Die geplante Höchstspannungsfreileitung soll, so sieht es der Vorhabenträger Amprion vor, auf den bestehenden Mastsystemen entstehen. Das Leitungssystem durchschneidet den Rheingau-Taunus-Kreis im Osten und den Main-Taunus-Kreis im Süden und ist in einigen Abschnitten nur wenige Meter von Wohngebäuden entfernt.

Im Herbst gibt es eine erneute Beteiligungsrunde, diesmal zu möglichen Alternativtrassen. Noch bis zum 2. November 2020 können die Unterlagen unter www.netzausbau.de/beteiligung2-d eingesehen werden und dazu Anregungen vorgebracht werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, der Bundesnetzagentur ihre Einschätzung zur Planung mitzuteilen.

Die Führung der Ultranetleitung auf der vorhandenen Stromtrasse wird von Beginn an von den betroffenen Städten und Gemeinden sowie vom Main-Taunus-Kreis und vom Rheingau-Taunus-Kreis abgelehnt. Um gemeinsam die Interessen der betroffenen Anwohner zu vertreten, haben sich 2018 kreisübergreifend die sechs Städte und Gemeinden Hofheim, Hochheim, Eppstein, Niedernhausen, Idstein und Hünstetten, der Rheingau-Taunus-Kreis sowie der Main-Taunus-Kreis zu einer Arbeitsgruppe Ultranet zusammengeschlossen. Die Arbeitsgruppe, die aus der Zusammenarbeit einzelner Kommunen entstanden ist, wird vom Land Hessen unterstützt. Seit mehr als zwei Jahren tragen die Mitglieder Argumente gegen die Planung zusammen, stimmen alle Stellungnahmen zur Ultranetplanung miteinander ab, organisieren Gespräche auf politischer Ebene und finanzieren gemeinsam eine im Fachplanungsrecht sehr erfahrene Anwaltskanzlei. Im Sommer 2019 hat die Arbeitsgruppe Ultranet unter Hochdruck eine umfassende gemeinsame Stellungnahme zur Planung erarbeitet. Darin wurde darauf hingewiesen, dass die Belange des Schutzgutes Mensch bei der Neuplanung auf der bestehenden Trasse viel zu gering eingeschätzt werden. Die für den Vorhabenträger Amprion überwiegenden Aspekte der kurzen Bauzeit und des geringeren Eingriffs in Natur und Landschaft können nicht dazu führen, dass die Anwohner zusätzlichen Lärmbelastungen und elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden. Da sind sich die Mitglieder der AG einig. Diese Position haben sie auch in zahlreichen Gesprächen auf Bundes- und Landesebene vertreten, auch gegenüber Herrn Bundesminister Altmaier. Er hatte sich im Februar 2018 auf Einladung der AG Ultranet vor Ort ein Bild gemacht, wie nah die Leitung an den Wohngebäuden vorbeiführt. Es ist aber nicht Ziel der Arbeitsgruppe, den Stromnetzausbau zu verhindern. Vielmehr haben die Kommunen zusammen mit in Bürgerinitiativen engagierten Bürgerinnen und Bürgern für jeden Ort auf der Strecke fundierte Vorschläge gemacht, wie die Leitung verlegt werden kann, damit der Abstand zu Wohngebieten, Kindertagesstätten und Betrieben größer wird und die Menschen weniger von den Auswirkungen der Trasse wie elektromagnetische Strahlung und Lärm betroffen sind.
Diese Alternativtrassen hat der Vorhabenträger Amprion nun untersucht. Mit einem für die Arbeitsgruppe enttäuschenden Ergebnis. Einige Alternativen, wie beispielsweise eine vorgeschlagene Erdverkabelung entlang der Autobahn A 3 oder eine Umgehung von Langenhain und Wildsachsen in Hofheim, wurden gar nicht untersucht. Die Mehrzahl der anderen Vorschläge wurde aus Gründen des Naturschutzes schlechter bewertet als die Bestandsleitung. Übrig geblieben sind nur geringfügige Aufweitungen des Korridors z.B. in Hünstetten, Wörsdorf und Wildsachsen. Doch auch bei diesen Verschwenkungsvorschlägen ist nach der bisherigen Argumentation der Amprion zu befürchten, dass sie im abschließenden Planfeststellungsverfahren nicht zum Zuge kommen werden.

Mit diesem Ergebnis beginnt für die Arbeitsgruppe Ultranet die nächste Runde. Es wird auch in dieser Runde mit Hilfe der beauftragten Kanzlei eine gemeinsame Stellungnahme formuliert, in der die Mängel in der Prüfung der Alternativtrassen aufgezeigt werden. Die vorgeschlagenen Trassenalternativen müssen mit der gleichen Ernsthaftigkeit geprüft werden wie die Bestandstrasse. Eine Vorfestlegung auf die Bestandstrasse lassen die Mitglieder der Arbeitsgruppe nicht gelten, dagegen werden sie weiter gemeinsam vorgehen.