Nach Tornado: keine Anträge für die Gewäh­rung staat­licher Finanz­hilfen gestellt

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Katastrophenschutz

Nach dem Tornado in Bad Schwal­bach wurden keine Anträge für die Gewäh­rung staat­licher Finanz­hilfen bei Elementar­schäden gestellt.

Nach dem Tornado in Bad Schwalbach wurden keine Anträge für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden gestellt.

Unmittelbar nach dem Tornado, der am 10. August über Bad Schwalbach gewütet hatte und der dabei nicht nur unzählige Bäume entwurzelte sondern auch zahlreiche Dächer abdeckte sowie parkende Autos beschädigte, hatte der Rheingau-Taunus-Kreis fristgerecht gemäß den Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden einen Antrag auf Unterstützung beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt. Die Richtlinie sieht eine finanzielle Unterstützung in außergewöhnlichen Notlagen, die durch Elementarereignisse entstanden sind, vor.

Wie Landrat Burkhard Albers nunmehr mitteilt, konnten bis zum 6. Oktober 2014, 24 Uhr, Anträgen auf Gewährung von Finanzhilfen nach der Elementarschäden-Richtlinie eingereicht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen keine Anträge vor.