Maskenpflicht im Kreishaus und den Außenstellen entfällt

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Allgemeines

Ab 27. Mai entfällt für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Ab 27. Mai entfällt für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung die Pflicht zum Tragen einer Maske, teilt die Pressestelle mit. Dies gilt im Kreishaus in Bad Schwalbach sowie in den Außenstellen in Rüdesheim, Geisenheim und Idstein.
Zum Schutz der Besucher und Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung wird gleichwohl das Tragen eine Maske weiterhin empfohlen.