Machbarkeits­studie für Rheinbrücke unter Federführung des Landes

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Verkehr (allgemein)

Gemeinsame Pressemitteilung der Verkehrs­ministerien in Rheinland-Pfalz und Hessen sowie der beiden Landkreise Mainz-Bingen und Rheingau-Taunus

Gemeinsame Pressemitteilung der Verkehrsministerien in Rheinland-Pfalz und Hessen sowie der beiden Landkreise Mainz-Bingen und Rheingau-Taunus:

Das Verfahren für eine Machbarkeitsstudie zum Bau einer Rheinbrücke ist einen Schritt weiter. Bei einem Abstimmungsgespräch im rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium einigten sich die Projektbeteiligten darauf, zunächst zu prüfen, ob die 2005 bereits einmal untersuchte Linienführung im Raum Bingen oder im Bereich Geisenheim heute umsetzbar wäre. „Für uns ist es wichtig, dass es jetzt endlich voran geht“, sagte die Mainz-Binger Landrätin Dorothea Schäfer, die gemeinsam mit dem 1. Kreisbeigeordneten Steffen Wolf an dem Gespräch teilnahm. Hans-Joachim Pirschle merkte an, dass es für den Rheingau-Taunus-Kreis Sinn mache, zunächst auf der alten Machbarkeitsstudie von 2005 anzudocken. „Es gelte zunächst, rechtliche Bedenken und Ausführungen der alten Studie auf ihre aktuelle Rechtssituation prüfen zu lassen um einschätzen zu können, wie es weitergehen könne, so Pirschle.

Neben Dorothea Schäfer und Steffen Wolf waren bei dem Gespräch noch Vertreter der beiden Verkehrsministerien aus Rheinland-Pfalz und Hessen, von Hessen Mobil und dem Landesbetrieb Mobilität sowie aus dem Rheingau-Taunus-Kreis der Kreisbeigeordnete Hans-Joachim Pirschle dabei. Eingeladen hatte der in Rheinland-Pfalz für den Verkehr zuständige Staatssekretär Andy Becht.
Für eine mögliche Rheinbrücke Bingen-Rüdesheim existieren aus dem Jahr 2005 eine Verkehrsuntersuchung, eine Linienuntersuchung, eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sowie ein städtebaulicher Fachbeitrag. „Die jetzige Vorgehensweise ist sinnvoll. Wichtig ist aber, dass wir uns alle Optionen zum Untersuchungskorridor offen halten“, sagte Kreisbeigeordneter Steffen Wolf.

Vor dem Hintergrund der veralteten Unterlagen sowie der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage bei FFH- und Vogelschutzgebieten sollen die damaligen Daten nun überprüft werden.  Auf Grundlage einer rechtlichen Einschätzung können dann die Voraussetzungen für die Weiterführung des Projektes definiert werden. Die Kosten hierfür werden auf rund 55.000 Euro geschätzt, die mit je einem Viertel von den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen sowie den Kreisen Mainz-Bingen und Rheingau-Taunus getragen werden. Die Federführung zur weiteren Bearbeitung der Machbarkeitsstudie übernimmt Rheinland-Pfalz.