Landwirte können Agrar­umwelt­programme bean­tragen

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Kleine Darstellung

Amt für den länd­lichen Raum: Frist endet am 1. Okto­ber 2015

Amt für den ländlichen Raum: Frist endet am 1. Oktober 2015

Das Amt für den ländlichen Raum in Hadamar weist die Landwirte der Region auf die in Kürze ablaufende Antragsfrist für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) hin. Bis zum 1. Oktober können Neuanträge unter anderem für den Ökologischen Landbau, die extensive Grünlandnutzung, Blühflächen und Streuobstpflege mit Verpflichtung für das kommende Jahr gestellt werden. Nicht mehr angeboten wird der Programmteil „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“, da die hierfür vorgesehenen Mittel bereits erschöpft sind.

Bis zum oben genannten Termin sind auch Erweiterungs- oder Übertragungsanträge bereits bestehender HALM- Verpflichtungen zu stellen. Ebenso können Verringerungsanträge gestellt werden, wenn Flächen mit HALM-Verpflichtungen dem Betrieb dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen. Besonders wird auf den neu eingeführten Programmteil der Streuobstpflege hingewiesen. Hier können sowohl Fördermittel für die Pflege hochstämmiger Obstbäume als auch für die Nachpflanzung von Bäumen beantragt werden.

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Landentwicklung und Denkmalschutz telefonisch unter den Rufnummern 06431-296-5912 oder -5913 oder -5914 zur Verfügung.