Land­kreis lobt Ehrenamts­preis-Preis 2015 aus

|

Kleine Darstellung

Landrat Albers: Engage­ment in den Sparten „Kunst und Kultur“, „Umwelt- und Natur­schutz“ sowie Jugend­arbeit wird gewürdigt

Landrat Albers: Engagement in den Sparten „Kunst und Kultur“, „Umwelt- und Naturschutz“ sowie Jugendarbeit wird gewürdigt

Zur Anerkennung und Würdigung von Initiativen, Projekten und einzelnen Personen, die sich in ganz unterschiedlichsten Funktionen ehrenamtlich engagieren, vergibt der Rheingau-Taunus-Kreis jährlich den Ehrenamtspreis. In diesem Jahr wird der Preis in den Sparten „Kunst und Kultur“, Jugendarbeit“ sowie „Umwelt- und Naturschutz“ ausgelobt. „Wir sind sehr stolz darauf, dass sich in unserem Landkreis viele Menschen ehrenamtlich engagieren, sich mit ihren Ideen und mit ihrer Kraft für andere einsetzen“, betont Landrat Burkhard Albers. Die Arbeitsfelder sind sehr vielfältig, was sich auch an den Preisträgern der vergangenen Jahre dokumentieren lasse.

Albers: „Ehrenamt ist mehr als nur die Übernahme eines Titels oder einer Funktion, sondern es geht darum Verantwortung zu übernehmen, Vorbild zu seien, und man muss motivieren können, um ein gestecktes Ziel gemeinsam zu erreichen.“ Und dabei zeichnen sich viele ehrenamtliche Tätige noch durch ihre Bescheidenheit aus. „Am Tag des Ehrenamtes möchte wir diese Menschen in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken und zeigen, was im Ehrenamt alles geleistet wird“, so der Landrat und: „2014 wurde unter anderem der Ortsverein der AWO in Taunusstein ausgezeichnet , der sein eigenes Vereinsheim baute.

Der Ehrenamtspreis 2015 ist pro Sparte mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohner des Rheingau-Taunus-Kreises. Eigenbewerbungen sind nicht gestattet. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Vorschläge müssen mit ausführlicher Begründung eingereicht werden. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Jury ist in erster Linie das soziale Engagement der Vereine / der Gruppe und nicht ausschließlich die Qualität ihrer Arbeit. Die Gruppe, der Verein oder die Person muss durch ihr/sein soziales Engagement herausragen und sich somit von den anderen eingereichten Vorschlägen abheben. Der Preis wird an eine Gruppe oder einen Verein nur einmal verliehen.

Die Entscheidungskriterien sind unter anderem die öffentliche Wirkung (für die Kommune, den Kreis, die Region), Kontinuität, Jugendarbeit, Qualität und Repertoire. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines kleinen Festaktes Anfang Dezember.
Schriftliche Vorschläge können bis zum 31. Juli 2015 beim Rheingau-Taunus-Kreis, Ehrenamts- und Vereinsbeauftragte, Martina Pawusch, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, eingereicht werden.