Landrat und Wirtschaftsförderung weisen auf europäische Förderprogramme hin

|

Wirtschaft

Seit dem 16. August 2022 können erste Anträge der neuen Förderperiode für Förderprogramme aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gestellt werden.

„Seit dem 16. August 2022 können die ersten Anträge aus der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 für Förderprogramme aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gestellt werden“, darauf weist Landrat Frank Kilian hin. In der ersten Tranche wurden Förderaufrufe in drei Förderprogrammen geöffnet. Es handelt sich dabei um die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen, die Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich (Förderung innovativer Energievorhaben) sowie die Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Invest).

Beim ersten Förderaufruf können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben, unterstützt werden. Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) von Unternehmen im Bereich der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Förderfähig sind Sachkosten (z.B. Kosten für Instrumente und Ausrüstung), Personal- und Gemeinkosten.

Achim Staab, für die Wirtschaftsförderung im Kreis zuständig, weist ergänzend darauf hin, dass im Förderprogramm zu den innovativen Energievorhaben neben KMU und Forschungseinrichtungen auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Zweckverbände, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften förderfähig sind.

Auch bei der Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Invest) werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Umstellung auf ressourceneffiziente Technologien, Prozessoptimierungen, die betriebliche Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess berücksichtigt. Fördervoraussetzung ist, dass ein positiver Beitrag des Vorhabens zur CO2-Bilanz des Unternehmens geleistet wird. Gerade in der aktuellen Energiekrise kommt diesem Förderprogramm eine besondere Bedeutung zu.

Der Förderzuschuss aus dem EFRE liegt in der Regel bei 40 Prozent. Bei nichtgewerblichen Antragstellern kann der Zuschuss für Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben höher ausfallen.

Im aktuellen hessischen Staatsanzeiger ist der veröffentlichte Förderaufruf mit weiteren Informationen wie Inhalten, Auswahlkriterien und Ansprechpartnern enthalten.
Die Anträge können im Kundenportal der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank gestellt werden. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf der Webseite https://foerderportal.wibank.de notwendig. Zur endgültigen Genehmigung der Projekte muss allerdings noch die Förderrichtlinie ebenfalls im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.

Landrat Frank Kilian und Wirtschaftsförderer Achim Staab ermutigen alle interessierten Projektträger, sich an die im Förderaufruf genannten Stellen zu wenden, ihre Förderchancen auszuloten und zu nutzen.