Landrat Albers will Handwerker-Parkausweis auch für den Kreis

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Wirtschaft

Vorlage für die nächste Kreisausschuss-Sitzung vorbereitet / Eine Lösung für die gesamte Region / Erleichterung für Handwerksbetriebe im Kreis



"In vielen Innenstädten der Region wurde der frei verfügbare, zeit

Vorlage für die nächste Kreisausschuss-Sitzung vorbereitet / Eine Lösung für die gesamte Region / Erleichterung für Handwerksbetriebe im Kreis

"In vielen Innenstädten der Region wurde der frei verfügbare, zeitlich unbegrenzte Parkraum immer weiter eingeschränkt, was vor allem bei Betrieben des Handwerkes zu großen Problemen führte", betont Landrat Burkhard Albers. Gerade in den Großstädten gibt es viele Fußgängerzonen, nahm die Zahl der Bereiche für Anwohnerparken oder Parkzonen mit Parkscheinautomaten zu. "Die Handwerksbetriebe müssen aber meist direkt vor die Haustür der Kunden fahren, um ihr Material abzuladen", sagt Albers, der nun eine Lösung für dieses Problem vorbereitet hat, das gerade den Handwerksbetrieben hilft.

Landrat Albers schlägt dem Kreisausschuss vor, dem "Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain" beizutreten. Stimmt das Gremium der Vorlage zu, können Handwerksbetriebe einen Antrag beim jeweiligen Ordnungsamt, bzw. der Straßenverkehrsbehörde der Kommune, in der sich der Hauptsitz der Firma befindet, stellen. Der "Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain" berechtigt während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeiten zum Parken vor Ort beim Kunden in Bereichen, in denen das Parken Beschränkungen, wie Anwohnerparken oder Parkzonen mit Parkscheinautomaten, unterliegt.

Der Handwerker-Parkausweis wird in Form einer vereinheitlichen Ausnahmegenehmigung erteilt und derzeit im Rahmen einer vereinbarten Duldung in acht größeren Städten, wie Frankfurt am Main, Wiesbaden, Offenbach, Darmstadt und Mainz sowie in den Städten und Gemeinden von neun Landkreisen, darunter der Main-Taunus-, der Hochtaunus-, der Odenwald- und der Main-Kinzig-Kreis, gegenseitig anerkannt. Landrat Albers: "Wenn der Kreisausschuss dieser guten Lösung zustimmt, werden wir die Unterzeichnung der Vereinbarung zusammen mit den 17 Städten und Gemeinden des Kreises durchführen. Dann kämen auch die Handwerksbetriebe des Rheingau-Taunus-Kreises in den Genuss dieser Ausnahmegenehmigung."

"In den beteiligten Städten und Gemeinden wurde der Handwerker-Parkausweis bereits sehr positiv aufgenommen, weil dadurch auch viel Ärger reduziert wurde", betont Landrat Albers und weiter: "Ärger, der zwischen Handwerker und den örtlichen Ordnungskräften entstand, weil das Fahrzeug der Firma vor dem Haus des Kunden im Anwohnerparkbereich stand, wo er rechtlich nicht hätte stehen dürfen."