Landrat Albers stellt „Hand­reichung für Helfende in der Flüchtlings­begleitung“ vor

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Kleine Darstellung

In Broschüre sind umfangreiche Informationen zusammen­gefasst / Aktualisierung jederzeit möglich

In Broschüre sind umfangreiche Informationen zusammengefasst / Aktualisierung jederzeit möglich

„Viele ehrenamtliche Helfer, aber auch Mitarbeiter der Kommunen im Kreisgebiet, die die Betreuung von Flüchtlingen übernommen haben, sind an den Kreis mit der Idee herangetreten, eine Broschüre mit Informationen, Kontaktdaten und Hinweisen zur Flüchtlingsbetreuung zu erstellen“, betonte Landrat Burkhard Albers. Diesen Vorschlag hat der Kreis aufgenommen und präsentiert die „Handreichung für Helfende in der Flüchtlingsbegleitung“, die unter Federführung der „WIR-Koordination im Rheingau Taunus-Kreis“ erstellt wurde.

Es ist eine Sammlung mit unterschiedlichen Infos, Adressen und Hinweisen über zahlreiche und ganz unterschiedliche Themen entstanden. „Unser Ziel ist, das Wissen und die Erfahrungen, die in den kommunalen Helferkreisen mittlerweile vorhanden sind, kreisweit miteinander zu teilen und damit auch anderen zur Verfügung zu stellen“, betonen die WIR-Koordinatorinnen Gabriele Schuster und Christine Knapp-Aschberger. Die Handreichung ist auch gerade für jene gedacht, die überlegen, sich in der Flüchtlingsarbeit zu engagieren. So gliedert sich der Inhalt in sechs Hauptpunkte, in denen Themen wie „Grundversorgung-Wohnen“, „Aufenthalt“, „Gesundheitsvorsorge“, „Kinder und Jugendliche“ und „Beschäftigung und Einkommen“ detailliert angesprochen werden. Zu Beginn erfolgt eine Definition des Flüchtlingsbegriffes und Hinweise auf den rechtlichen Status.

Natürlich sind auch viele Kontaktadressen in der Handreichung vermerkt; so etwa die Liste mit Ansprechpartnern in den einzelnen Kommunen. Auch die Integrationslotsinnen im Kreis sind aufgeführt. Zudem gibt es Hinweise – etwa Informationen über Polio – in arabischer Sprache. „Wir haben aber auch Flyer von weiteren Institutionen und Einrichtungen in unsere Handreichung aufgenommen“, so Landrat Albers.

„Wir wissen natürlich, dass sich solche Daten oder Kontaktadresse schnell wieder ändern“, berichtet Gabriele Schuster. „Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, haben wir zunächst einmal nur 100 Broschüren drucken lassen. Desweiteren ist die Handreichung auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises zu finden. Dort kann sie jederzeit heruntergeladen werden“, ergänzt Christine Knapp-Aschberger. Um die Aktualität gewährleisten zu können, sind die beiden Autorinnen auf die Mithilfe angewiesen. Es können jederzeit Tipps, Infos und Rückmeldungen oder Ergänzungen an die beiden WIR-Koordinatorinnen geschickt werden. „Die Aktualität und vor allem Vollständigkeit der Handreichung ist uns ein Anliegen. Eine monatliche Aktualisierung ist vorgesehen. Rückmeldungen werden dann regelmäßig mit aufgenommen“, so Landrat Albers.

Hinweise und Anregungen nehmen Christine Knapp-Aschberger, Mail christine.knapp-aschberger@rheingau-taunus.de, Telefon 06124 510-447, und Gabriele Schuster, Mail gabriele.schuster@rheingau-taunus.de, Telefon 06124 510-459, gerne entgegen.
Die „Handreichung für Helfende in der Flüchtlingsbegleitung“ steht ab dem 10. Mai 2016 auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter dem Stichpunkt Flüchtlinge und kann heruntergeladen werden.