Landrat Albers lässt Kassen­ärztliche Vereini­gung nicht aus der Verant­wortung

|

Gesundheit

Ärztlicher Bereitschafts­dienst im Rheingau ist vorbild­lich und hat sich seit Jahr­zehnten bewährt

Ärztlicher Bereitschaftsdienst im Rheingau ist vorbildlich und hat sich seit Jahrzehnten bewährt

In der Diskussion über die Zukunft des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) im Rheingau stärkt Landrat Burkhard Albers den ansässigen Ärzten und den VdK-Ortsverbänden im Rheingau den Rücken. Beide hatten sich zuletzt entschieden gegen die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ausgesprochen, die bereitschaftsdienstliche Betreuung aus dem Rheingau nach Frankfurt am Main zu verlegen. „Die KV scheint ein planwirtschaftliches Zentralangebot über das ganz Land decken zu wollen, ohne auf die örtlichen Besonderheiten zu achten“, so Landrat Burkhard Albers.

Dabei sprächen gute Gründe gegen eine Zentralisierung. So hätten sich die bestehenden Strukturen im Rheingau in den zurückliegenden 40 Jahren bestens bewährt. Mit der bisherigen ärztlichen Bereitschaftszentrale in Oestrich-Winkel sei ein schnell und unkompliziert erreichbares Angebot vorhanden, das zudem auch mit seiner telefonischen Erreichbarkeit und Rufnummer in der Region verwurzelt sei.
 
Die von der Kassenärztlichen Vereinigung aus Kostengründen angedachten Neuerungen würden dagegen sogar zu einer tatsächlichen Verschlechterung für die Hilfesuchenden führen.  Denn nach den Plänen der KV gibt es nur noch zwei Stellen in ganz Hessen (in Frankfurt am Main für Südhessen und Kassel für Nordhessen), in denen die Anrufe von potentiellen Patienten zentral angenommen und verarbeitet werden. Neben längeren Wartezeiten drohen auch qualitative Einbußen der Versorgungsqualität, da nach neuer Struktur alle niedergelassenen Ärzte des Rheingaus unabhängig von ihrer Fachrichtung für den Bereitschaftsdienst herangezogen werden. Und das, obwohl sie aufgrund ihrer medizinischen Spezialisierung in vielen Fällen gar nicht die geeigneten Ansprechpartner sind.

„Es ist ein Unding, dass gerade bei uns im ländlichen Raum, in dem zum Teil schon heute eine flächendeckende ärztliche Versorgung schwierig sicherzustellen ist, vonseiten der KV so offen auf das Geld anstatt auf das Wohl und die Gesundheit der Bürger geachtet wird“, so Albers weiter. Für den Landrat steht daher fest: Die Kassenärztliche Vereinigung hat ihren Widerstand im Interesse der Menschen in der Region und auch im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit schnellstens aufzugeben. „Im Rheingau muss der ärztliche Bereitschaftsdienst wie bisher erhalten bleiben!“, fordert Landrat Burkhard Albers.