Landrat Albers fordert Landesregierung zur Neuordnung der Flüchtlingszuweisung auf

|

Kleine Darstellung

Flüchtlinge aus Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten und Libyen sollen wie in Baden-Württemberg nicht mehr auf Landkreise verteilt werden

 

Flüchtlinge aus Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten und Libyen sollen wie in Baden-Württemberg nicht mehr auf Landkreise verteilt werden

Landrat Burkhard Albers fordert die Landesregierung auf, sich an der Unterbringungspraxis des Landes Baden-Württemberg ein Beispiel zu nehmen. Dort werden seit wenigen Tagen Asylbewerber aus Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten und Libyen nicht mehr auf die Landkreise weiterverteilt, sondern verbleiben in zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes.
Ziel müsse es sein, so Albers, vorrangig Flüchtlinge auf die Kommunen zu verteilen, die nach objektiven Gesichtspunkten ein Mindestmaß an Aussichten auf ein Bleiberecht hätten. Die Chance auf eine gelingende Integration werde vor allem in den Kommunen sichergestellt, wo zahlreiche ehrenamtliche Kräfte um die Eingliederung der Menschen bemüht seien. Deshalb müsse dafür gesorgt werden, dass es nicht zu unnötigem Frust auf beiden Seiten komme, wenn Flüchtlinge das Land wieder verlassen müssten.
Nach den zuletzt stark sinkenden Einreisezahlen aus dem Westbalkan stellt derzeit der Maghreb die Hauptherkunftsregion von Asylantragsstellern mit extrem niedrigen Bleibeperspektiven unter 5 Prozent dar.
Der Landrat macht aber auch klar, dass die Übernahme der Unterbringungspraxis aus Baden-Württemberg in Hessen nicht unter den Eindrücken der Kölner Silvesternacht stehen dürfe. „Wir nehmen niemanden in Sippenhaft, sondern orientieren uns am voraussichtlichen Schutzbedürfnis der Asylbewerber und der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Kommunen“, verdeutlicht Albers.
Da das Land die Auflösung der sogenannten Notunterkünfte durch die hohe Zahl landeseigener Unterbringungsplätze, etwa 10.000 im Januar, begründet hatte, müsste die Unterbringung nordafrikanischer Staatsangehöriger in den Landeseinrichtungen aus Sicht des Landrats unproblematisch möglich sein. Ebenfalls solle geprüft werden, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht auch in Hessen die Bearbeitung dieser Asylanträge mit hoher Priorität vornehmen und bescheiden könne, um zügigere Rückführungen zu ermöglichen.