Landrat Albers begrüßt Entschei­dung der hessi­schen Landes­regierung

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Kleine Darstellung

Asylbewerber aus Nord­afrika sollen nicht auf Kommunen verteilt werden / Planungs­sicherheit für Kommunen muss weiter verbes­sert werden

Asylbewerber aus Nordafrika sollen nicht auf Kommunen verteilt werden / Planungssicherheit für Kommunen muss weiter verbessert werden

Die Entscheidung der Hessischen Landesregierung, nordafrikanische Asylbewerber nicht auf Kommunen zu verteilen, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes aufzunehmen, stößt bei Landrat Burkhard Albers auf Zustimmung. Albers hatte dieses Vorgehen am Beispiel Baden-Württembergs schon vor einigen Tagen in die Debatte gebracht und begrüßt daher die Ankündigung, die Asylanträge von Menschen aus Tunesien, Algerien und Marokko durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit hoher Priorität bearbeiten zu lassen.

Der Landrat: „Damit werden zwei wichtige Schritte zur Strukturierung der Flüchtlingsherausforderung in Hessen richtig angegangen.“ Ziel müsse es sein, die Planungssicherheit für die Hessischen Kommunen und die vor Ort aktiven Ehrenamtlichen zu verbessern. Unsicherheit und Überforderung stellten die größten Gefahren für das noch bestehende hohe Maß an Motivation dar. Der Berliner Asylkompromiss zwischen SPD und CDU/CSU schaffe die Gelegenheit, die Weichen in Hessen nun richtig zu stellen.

Landrat Albers macht aber auch deutlich, dass das Land an anderer Stelle noch Nachbesserungsbedarf hat: „Seit Jahresbeginn erhalten wir regelmäßig neue Zuweisungszahlen für das erste Quartal 2016. Die Städte und Gemeinden fordern zu recht, eine verlässliche Information über die zu errichtenden Unterkunftsplätze für das erste Quartal und das ganze Jahr. Da erhoffe ich mir von Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Stefan Grüttner gleichermaßen noch etwas mehr Mühe“. Wenn die ehrliche Antwort aus Wiesbaden dann laute, man wisse es nicht, müsse man mit dieser umgehen. Die aktuelle Unsicherheit verschleiße die örtliche Bereitschaft zur Anmietung weiterer Liegenschaften.

Auch dürfe der Hinweis auf den nun erforderlichen Ausbau der landesseitigen Unterkunftsplätze für Flüchtlinge aus Nordafrika nicht als spätere Begründung für erneute Einsatzbefehle des Landes zur Errichtung von sogenannten Notunterkünften durch die Landkreise herangezogen werden. „Turnhallen werden für diesen Zweck nicht mehr herangezogen. Da bin ich mir mit der Landesregierung einig. Jetzt müssen wir aber auch beide alles daran setzen, dass wir andere Möglichkeiten der Unterbringung finden“, so Albers abschließend.