Längere Warte­zeiten in der Ausländer­behörde des Kreises

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Ausländerwesen

Asyl­bewerber: Keine Nach­teile, wenn Gestattung nicht am Folge­tag ausgestellt wird

Asylbewerber: Keine Nachteile, wenn Gestattung nicht am Folgetag ausgestellt wird

Wie die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises mitteilt, kommt es in der Ausländerbehörde derzeit zu längeren Wartezeiten für Asylbewerber. Grund dafür ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun Asylantragsstellungen der Personen der fünf Hauptherkunftsländer in großer Anzahl ermöglicht. Das sind für den Kreis über 1.000 Personen. Die Mitarbeiter des Bundesamtes weisen dabei die entsprechenden Personen an, sich am besten am selben Tag noch oder spätestens am Tag darauf bei der zuständigen Ausländerbehörde im Kreis zu melden, was viele Asylbewerber auch umgehend machen. Dabei geht es um die Ausstellung der sogenannten Aufenthaltsgestattung, die der Kreis für den Bund übernimmt.

Diese Aufgabe erfordert eine deutliche längere Bearbeitungszeit, weil oftmals auch Personendaten korrigiert werden müssen. „Das erhöhte Aufkommen an Personen und die längere Bearbeitungszeit führen derzeit zu erheblichen Wartezeiten in der Ausländerbehörde des Kreises“, erklärt Fachbereichsleiter Stefan Krebs. Um diese Wartezeiten für die Asylbewerber und ihre Begleitung zu verkürzen, weist Krebs darauf hin, dass eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde (ABH) zwecks Ausstellung der Gestattung zwischen einer Woche und 10 Tagen nach dem Termin in Gießen oder in Büdingen stattfinden kann. „Die Personen haben keine Nachteile, wenn ihnen die Gestattung nicht am Folgetag ausgestellt wird.“