Kultur­preis 2015 des Rheingau-Taunus-Kreises

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Kleine Darstellung

Seit 1992 wird der Kultur­preis des Rheingau-Taunus-Kreises jährlich für wech­selnde Sparten verliehen, 2015 in der Sparte "Bildende Kunst".

Seit 1992 wird der Kulturpreis des Rheingau-Taunus-Kreises jährlich für wechselnde Sparten verliehen. Der Kulturpreis 2015 des Rheingau-Taunus-Kreises wird in der Sparte "Bildende Kunst" ausgelobt. „Mit dem Kulturpreis würdigen wir die Leistungen von Künstlerinnen und Künstlern, die zur kulturellen und künstlerischen Vielfalt in unserem Landkreis beitragen“, so Landrat Burkhard Albers. Der Kulturpreis soll die Preisträger und Preisträgerinnen motivieren und deren Engagement honorieren.

Der Beirat des Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V. hat im Einvernehmen mit dem Vorstand über Art und Maß der Förderung entschieden. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Erster Vorsitzender Landrat Burkhard Albers, stellvertretender Vorsitzender Heinz Juhnke, Schatzmeister K. Michael Schardt, Schriftführerin Martina Pawusch.

Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und kann an eine/n Künstler/in oder Verein vergeben werden, der/die durch sein/ihr überragendes künstlerisches Schaffen mit dem kulturellen Leben des Landkreises verbunden ist.
Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohner des Rheingau-Taunus-Kreises. Über die Preisvergabe entscheidet eine neutrale Jury, die aus fünf Sachverständigen besteht und vom Vereinsbeirat nominiert wurde.

Schriftliche Vorschläge können bis zum 31. Januar 2015 beim Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V., Martina Pawusch, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, eingereicht werden.