Kulturpreis 2018 des Rheingau-Taunus-Kreises in der Kate­gorie „Gesang“

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Kultur

Schriftliche Vorschläge können bis zum 1. April 2018 beim Kultur­fonds Rheingau-Taunus e.V., Sabine Stemmler, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, eingereicht werden.

 

Seit 1992 wird der Kulturpreis des Rheingau-Taunus-Kreises jährlich in wechselnden Kategorien verliehen. Der Kulturpreis 2018 des Rheingau-Taunus-Kreises wird in der Sparte "Musik/Gesang" ausgelobt. „Mit dem Kulturpreis würdigen wir die Leistungen von Künstlerinnen und Künstlern, die zur kulturellen und künstlerischen Vielfalt in unserem Landkreis beitragen", so Landrat Frank Kilian. Der Kulturpreis soll die Preisträger und Preisträgerinnen motivieren und deren Engagement honorieren. Der Beirat des Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V. hat im Einvernehmen mit dem Vorstand über Art und Maß der Förderung entschieden. 2013 erhielten die „Some Singers“ aus Hohenstein den Kulturpreis in dieser Sparte.
 
Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und kann an eine/n Künstler/in oder Verein vergeben werden, der/die durch sein/ihr überragendes künstlerisches Schaffen in der Kategorie „Gesang“ mit dem kulturellen Leben des Landkreises verbunden ist. Wer herausragende Sängerinnen, Sänger oder einen Chor kennt, der sollte diese/diesen schnell melden.  Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohner des Rheingau-Taunus-Kreises. Über die Preisvergabe entscheidet eine neutrale Jury, die aus fünf Sachverständigen besteht und vom Vereinsbeirat nominiert wurde. Schriftliche Vorschläge können bis zum 1. April 2018 beim Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V., Sabine Stemmler, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, eingereicht werden.