Kreiswahlleiterin informiert: Fehlerhafter Stimmzettel im Wahlkreis 29 Rheingau-Taunus II

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Korrekturen umgehend veranlasst

Am 31. August 2023 erhielt Kreiswahlleiterin Barbara Pendelin einen Hinweis, dass der Stimmzettel im Wahlkreis 29 Rheingau-Taunus II zur Landtagswahl fehlerhaft ist. Nach sofortiger Prüfung hat sich dies bestätigt.

Der erkannte Fehler wurde zum Anlass genommen, die Stimmzettel beider Wahlkreise des Landkreises anhand der eingereichten und zugelassenen Wahlvorschläge nochmals intensiv zu überprüfen. Ein weiterer Fehler wurde dabei nicht festgestellt. Bei dem Fehler handelt es sich um die falsche Nennung des Vornamens von Juliane Bremerich – auf dem Stimmzettel lautet der Vorname Julia.

„Dies ist außerordentlich bedauerlich und ich habe mich auch bereits persönlich bei Frau Bremerich hierfür entschuldigt", teilt die Kreiswahlleiterin mit. „Nach Rücksprache mit der Landeswahlleitung haben wir umgehend einen Neudruck des korrigierten Stimmzettels des Wahlkreises 29 Rheingau-Taunus II veranlasst."

Die bisher versandten Stimmzettel sowie die bereits per Briefwahl abgegebenen Stimmen behalten trotz des Fehlers ihre Gültigkeit. Sobald die neu gedruckten Stimmzettel den Kommunen vorliegen, werden die fehlerhaften, noch nicht ausgegebenen Stimmzettel vernichtet. Von der Landeswahlleitung wurde entschieden, dass die Briefwahl in gewohnter Weise fortgesetzt werden kann, bis die Kommunen über die korrigierten Stimmzettel verfügen.

Der Wahlkreis 29 Rheingau-Taunus II umfasst die Städte und Gemeinden Aarbergen, Hohenstein, Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Taunusstein und Waldems.

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