Kreisverwaltung weist auf Wohngeld-Plus ab 1. Januar 2023 hin

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Deutlich mehr Haushalte mit geringem Einkommen als bisher können ab 1. Januar 2023 vom neuen Wohngeld Plus profitieren.

Deutlich mehr Haushalte mit geringem Einkommen als bisher können ab 1. Januar 2023 vom neuen Wohngeld Plus profitieren. Das neue Gesetz wurde am 8. Dezember 2022 im Bundestag verkündet und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vorbereitet“, betont die Leiterin des Fachdienstes Soziales, Maria Alisch. Das „neue“ Wohngeld soll die Bürgerinnen und Bürger direkt und unmittelbar entlasten, besonders jetzt – mitten in der Energiekrise – soll das höhere Wohngeld durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente die gestiegenen Kosten abfedern.

„Das neue Wohngeld hilft, angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern und ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum“, erläutert die Fachdienstleiterin. Die Kosten tragen das Land Hessen und der Bund je zur Hälfte. Mieterinnen und Mieter erhalten das Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) und Eigentümerinnen und Eigentümer als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum. Auch Heimbewohnerinnen und Heimbewohner können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten.

Um Wohngeld erhalten zu können, muss ein Antrag bei der Wohngeldbehörde gestellt werden.  Antragsformulare sind dort bzw. auf der Internetseite unter www.rheingau-taunus.de/soziales/wohngeld.html erhältlich. Dort finden Interessierte außerdem eine Auflistung von benötigten Unterlagen, sowie Ansprechpartner. Weiterführende Informationen zum Wohngeld und dem neuen Wohngeld Plus können außerdem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter  www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner-2023-artikel.html abgerufen werden. Auf der Seite befindet sich als eine erste Orientierung der Wohngeldrechner 2023.