Kreispräventionsrat schreibt Präventionspreis aus

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Prävention

Vorschläge können bis zum 6. Oktober eingereicht werden / Mit dem Präventionspreis würdigt der Kreispräventionsrat hervorragende Präventionsarbeit, die im Rheingau-Taunus-Kreis geleistet wird

Noch bis zum 6. Oktober werden Vorschläge dafür angenommen, teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Grundsätzlich können Einzelpersonen sowie ehrenamtlich tätige Personen und nicht kommerzielle Einrichtungen, deren generelle Leistungserbringung überwiegend im Rheingau-Taunus-Kreis liegt, eine Bewerbung einreichen. Dies können Vereine, Schulen, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen etc. sein. Hierbei ist zu beachten, dass die Präventionsleistung im Rheingau-Taunus-Kreis erbracht worden ist und das vorgeschlagene Projekt eine Vorbildfunktion mitbringt, die auf andere Bereiche übertragen werden kann. Das Projekt sollte innovativen Charakter besitzen, dem Gemeinwohl dienen und nicht kommerziell angelegt sein. Die vorgeschlagenen Projekte müssen sich in der Durchführungsphase befinden oder können auch gerade abgeschlossen worden sein. Auf gewinnbringende Erfahrungen und Ergebnisse muss bereits verwiesen werden können. Dabei muss ein Mehrwert für die Gesellschaft bzw. die Zielgruppe erkennbar sein.

Der Präventionspreis ist mit 3.000 Euro dotiert und grundsätzlich teilbar. Über die Vergabe entscheidet der Präventionsrat des Kreises, dem unter anderem der Landrat, der Jugendkoordinator der Polizeidirektion Rheingau-Taunus, Vertreter der Präventionsräte aus Idstein, Aarbergen, Taunusstein, dem Oberen und Unteren Rheingau sowie die Fachbereichsleitungen und die Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung angehören.

Vorschläge können noch bis zum 6. Oktober 2023 eingereicht werden an:

Kreispräventionsrat, Franco Matera, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach oder per E-Mail an franco.matera@rheingau-taunus.de