Kreishaushalt 2024 des RTK ist genehmigt – dennoch unsicheres Haushaltsjahr

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Finanzen

Regierungspräsidium Darmstadt erteilt Genehmigung mit massiven Sparauflagen / Haushalt lässt RTK keinen Handlungsraum für Unvorhergesehenes / Schwierige Haushaltsjahre stehen bevor: Kein Wirtschaftswachstum in Deutschland und sinkende Steuererträge

    Dem Rheingau-Taunus-Kreis liegt der vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt genehmigte Haushaltsplan für das Jahr 2024 vor. Erst mit dieser Genehmigung durch das Regierungspräsidium und nach der öffentlichen Bekanntmachung können ab dem 3. Mai neue Ausgaben getätigt werden. Der vom Regierungspräsidium genehmigte Haushaltsplan 2024 des Rheingau-Taunus-Kreises hat ein Gesamtvolumen von rund 444,5 Millionen Euro.

    Eingeplant ist ein Defizit von insgesamt 6,9 Millionen Euro. Eigentlich müsste der Kreishaushalt ein Plus aufweisen, um die Verbindlichkeiten für die Hessenkasse nach der Entschuldung 2018 zu bedienen. Das Defizit lag in den Haushaltsberatungen im Dezember 2023 noch bei über 30 Millionen Euro. Durch tiefgreifende Einsparungsanstrengungen, den Stopp von Investitionen sowie der Reduzierung von Mittelansätzen beispielsweise beim Personal und Ergebnisverbesserungen im laufenden Jahr, sowie die moderate Erhöhung der Kreis- und Schulumlage um insgesamt 4,01 Prozent, konnte dieses Minus stark reduziert werden. Zusätzlich musste der RTK eine so genannte „globale Minderausgabe“ von 2,23 Millionen Euro in den Haushalt aufnehmen, um die Kreisumlage auf dem Papier zu senken. Dieses Geld muss im ohnehin engen Kreishaushalt jetzt im laufenden Vollzug eingespart werden.

    Ein Haushaltsplan, der trotz massiver Einsparungen defizitär ist, ist kein hausgemachtes Problem des Rheingau-Taunus-Kreises, sondern ein bundesweites für die kommunale Ebene und damit strukturell:

    „In der Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises beträgt die strukturelle Unterfinanzierung durch Bund und Land mittlerweile annähernd 100 Millionen Euro – über 20 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens. So entstehen enorme Defizite, die wir aus der Struktur heraus gar nicht mehr bewältigen können. Zumal wir als einzigen Hebel nur die Kreisumlage haben – zulasten der Städte und Gemeinden.“ Die Finanzplanungen für die Haushalte 2024 seien auf Basis eines, wenn auch geringen Wirtschaftswachstums gemacht wurden. „Heute wissen wir, es ist mit keinem Wachstum zu rechnen. Das wird sich auf der Einnahmenseite im Vollzug des Haushaltes der Kommunen niederschlagen“, sagt Zehner.

    Im Haushalt sei keinerlei Puffer, so der Landrat: „Sollten uns im Jahresverlauf mehr Menschen zugewiesen werden oder es eine andere Krise geben, haben wir keine finanziellen Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Das hebelt unsere kommunale Selbstverwaltung aus und lässt uns keine Gestaltungsräume um Antworten auf die großen Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln: Wie stellen wir uns hinsichtlich des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels auf? Wie gelingt die Verwaltungsdigitalisierung? Wie gehen wir mit den Folgen des Klimawandels um?“

    Dieser Haushaltsplan ohne Puffer und die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene haben bereits jetzt und vor allem in Zukunft Auswirkungen beispielsweise bei den folgenden Punkten:

    • Personalplan der Kreisverwaltung: Der Rheingau-Taunus-Kreis arbeitet laut Benchmark des Hessischen Rechnungshofes mit dem niedrigsten Personalaufwand aller Landkreise in Hessen.
    • Für Digitalisierung und Co gibt es keine zusätzlichen Mittel, die dringend benötigt wären, um die Kreisverwaltung zukunfts- und leistungsfähig für die zusätzlichen Aufgaben bei immer weniger Fachkräften aufzustellen.
    • Sanierungsprogramm Kreisstraßen: Der Rheingau-Taunus-Kreis hat 2021 ein Sanierungsprogramm bis 2030 für die Kreisstraßen aufgestellt. Das dient auch der Sicherheit. Hier kann der Landkreis nun nur noch Pflichtaufgaben erfüllen und den vorhandenen Sanierungsstau nicht weiter abbauen.
    • Ganztagsanspruch ab 2026: Der bundesweit beschlossene Ganztagsanspruch im Schulbereich bedeutet für die 17 Kommunen und den Rheingau-Taunus-Kreis Investitionskosten von rund 57 Millionen Euro. Der Bund gibt dafür 6,5 Millionen Euro Investitionszuschuss. Der laufende Betrieb und die Personalkosten für die Betreuung als jährliche wiederkehrende und damit festgeschriebene Dauerbelastung hat bislang keinerlei Gegenfinanzierung der Gesetzgeber.
    • Förderung von lokaler Wirtschaft und Tourismus für Perspektiven in den Kreiskommunen

    Landrat Sandro Zehner fordert daher eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Ebene: „Diese Form der systematischen Unterfinanzierung nimmt den Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen die Luft zum Atmen. Es geht dabei nicht nur um den Haushaltsplan 2024, sondern auch um die Zukunft der kommunalen Haushalte. Spätestens im Herbst werden wir wieder intensiv über den Kreishaushalt und aller Wahrscheinlichkeit über die Kreisumlage diskutieren: In Deutschland gibt es kein Wirtschaftswachstum, die prognostizierten Steuererträge werden weiter sinken. Bis dahin müssen wir aber zunächst schauen, wie wir zumindest die uns auferlegten Pflichtaufgaben mit dem zu engen Finanzkorsett erfüllen können. Klar ist: Es darf nichts passieren, was den Haushalt 2024 weiter belastet, denn dafür ist schlicht kein Geld da.“

    Die Kreisverwaltung sei aktuell in einem umfassenden Strategieprozess, auch um künftig noch effizienter arbeiten zu können, so der Landrat und ergänzt: „Wir sind in einer Transformation auf sehr vielen Ebenen, die dem gesamten Haus viel abverlangt. Ich bin froh, dass wir so viele engagierte Kolleginnen und Kollegen in der Kreisverwaltung haben, die diesen Weg nicht nur mitgehen, sondern ihn aktiv mit mir gestalten. Sie dürfen nicht allein gelassen werden! Die Bundes- und Landesebene muss die Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst auch auf der kommunalen Ebene mit den notwendigen Mitteln ausstatten, um ihren Job für die Menschen in diesem Land gut machen zu können.“