Kreisbeige­ordneter Karl Ottes weist auf Lärm­aktionsplanung hin

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Bahnlärm

Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom Eisenbahn-Bundes­amt am 30. Juni gestartet / Dobrindts Ziele

Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni gestartet / Dobrindts Ziele

Der Kreisbeigeordnete Karl Ottes erinnert daran, dass die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes seit dem 30. Juni 2017 eingeläutet ist. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. „Wir wollen sehr viele Menschen gerade im Rheingau erreichen, die sich an dem Verfahren beteiligen, um auf diese Weise ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten“, betont der Welterbe-Dezernent und weiter: „Schließlich ist der Bahnlärm im Rheingau und im Mittelrheintal unerträglich.“ Laut Ottes dürfen die Anwohner der Bahntrasse nicht resignieren, sondern sollten sich weiterhin an solchen Verfahren aktiv beteiligen: „Gerade auch mit Blick auf die Ziele des Bundesverkehrsministers Dobrindt, der noch mehr Güterzüge auf der Bahntrasse zwischen Rotterdam und Genua verkehren lassen will.“

Das Procedere erläutert Karl Ottes wie folgt: Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform an, die über die Adresse im Internet erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden.

Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Zu den Hintergründen und dem Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung heißt es: „Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in Paragraf 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
 
Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn gerichtet werden.