Kreis muss einer ergän­zenden Nut­zung der Tannen­waldklinik aus­drück­lich zustim­men

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Kleine Darstellung

Landrat Albers: Sehen unsere Verant­wortung für die Kreis­stadt

Landrat Albers: Sehen unsere Verantwortung für die Kreisstadt

„Eine ergänzende Nutzung von Teilen der einstigen Tannenwaldklinik in Bad Schwalbach ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Rheingau-Taunus-Kreises möglich“, betont die Kreisverwaltung, die um eine Klarstellung bemüht ist. Der Kreis hat den hinteren Flügel des Gebäudekomplexes der Ex-Klinik für die Unterbringung von maximal 350 Flüchtlingen ab dem 1. April 2016 angemietet. In dem Mietvertrag zwischen dem Eigentümer der ehemaligen Tannenwaldklinik und dem Rheingau-Taunus-Kreis wurde festgelegt, dass nur mit einer Zustimmung des Rheingau-Taunus-Kreises weitere Gebäudeteil der ehemaligen Klinik vermietet werden dürfen. Ebenfalls Bestandteil des Vertrages ist der Passus, dass durch den Kreis eine kleinere Einheit an unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in den Räumen untergebracht werden können.

„Der Kreis ist sich seiner Verantwortung für die Kur- und Kreisstadt Bad Schwalbach bewusst und hat die möglichen Auswirkungen eingehend diskutiert und gegeneinander abgewogen“, berichtet Landrat Burkhard Albers. Vor allem die sozialen Gründe bewogen den Kreis zu seiner Entscheidung. Mehr Flüchtlinge, wie derzeit geplant, sind der Kernstadt nicht zumutbar. „Der Rheingau-Taunus-Kreis wird deshalb einer ergänzenden Vermietung von weiteren Gebäudeteilen der ehemaligen Tannenwaldklinik nicht zustimmen“, so der Landrat.