Konstituierende Sitzung des Naturschutz­beirats der Unteren Naturschutz­behörde

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Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz

Der neue Beirat der Naturschutzbehörde im Kreis wurde für die neue Periode 2019 bis 2024 berufen und besteht aus 10 Personen

Wie Umweltdezernentin Dr. Heidrun Orth-Krollmann berichtet, hat sich der Naturschutzbeirat konstituiert und wählte in der ersten Sitzung den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter des Gremiums. Das sind Andreas Wennemann und Martin Schlimmermann. Der neue Beirat der Naturschutzbehörde im Kreis wurde für die neue Periode 2019 bis 2024 berufen und von Umweltdezernentin Dr. Orth-Krollmann im Namen des Kreisausschusses begrüßt.
Das aus zehn Personen bestehende Gremium zuzüglich Stellvertretungen berät unabhängig und mit spezieller Sachkenntnis die Untere Naturschutzbehörde im Rheingau-Taunus-Kreis bei konfliktträchtigen Einzelvorhaben und zu grundsätzlichen Fragestellungen des Naturschutzes. Die Mitglieder und Stellvertretungen wurden vom Kreisausschuss für fünf Jahre berufen. Sie kommen aus dem Kreis der anerkannten Naturschutzverbände, der Landwirtschaft, speziell auch dem Weinbau, und dem Forstbereich oder haben besondere Kenntnisse im Bereich des Artenschutzes oder der Landschaftsplanung, erläutert die Umweltdezernentin.

Der neue Beirat der Naturschutzbehörde im Kreis wurde für die neue Periode 2019 bis 2024 berufen und besteht aus 10 Personen.