Kitas nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch nehmen

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Gesundheit

Corona-Krisenstab appelliert an die Eltern. „Gerade jetzt, wo wir seit mehreren Tagen im Landkreis einen Inzidenzwert von über 200 haben, ist es erforderlich, die Kontakte so weit wie irgend möglich zu reduzieren"

Corona-Krisenstab appelliert an die Eltern. „Gerade jetzt, wo wir seit mehreren Tagen im Landkreis einen Inzidenzwert von über 200 haben, ist es erforderlich, die Kontakte so weit wie irgend möglich zu reduzieren"

Aufgrund der deutschlandweit hohen Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder weitreichende Verordnungen erlassen, die am 16. Dezember 2020 in Kraft getreten sind. Darüber hinaus wurden für den Besuch von Kindertagesstätten und Schulen dringende Empfehlungen ausgesprochen.
Kinder sollen die Kita nur dann besuchen, wenn eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist. „Diese Empfehlung möchten wir den Eltern im Rheingau-Taunus-Kreis noch einmal dringend ans Herz legen“, so der Appell aus dem Krisenstab des Landkreises. „Gerade jetzt, wo wir seit mehreren Tagen im Landkreis einen Inzidenzwert von über 200 haben, ist es erforderlich, die Kontakte so weit wie irgend möglich zu reduzieren“, führt die Leiterin des Corona-Krisenstabes Liane Schmidt aus. Für die Kitas wurde in Hessen ausdrücklich kein Betretungsverbot ausgesprochen, um Eltern, die sich in einer Notsituation befinden, zu helfen. Dennoch ist es momentan geboten, alle Möglichkeiten einer anderweitigen Betreuungsmöglichkeit auszuschöpfen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Dies dient auch dem Schutz der Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten, die ihre Arbeit seit geraumer Zeit unter erschwerten Bedingungen leisten. „Wir können die Infektionskette nur mit unserem gemeinsamen Handeln, das auch Verzicht bedeuten kann, unterbrechen. Bitte tragen Sie alle dazu, damit uns dies möglichst schnell gelingt“, so Landrat Frank Kilian abschließend.