Kein Geld für Verhütung?

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Soziales

Seit 2020 gibt es im Rheingau-Taunus-Kreis einen Fonds aus dem verordnete Verhütungsmittel finanziert werden.

Seit 2020 gibt es im Rheingau-Taunus-Kreis einen Fonds aus dem verordnete Verhütungsmittel finanziert werden.
Noch stehen aus diesem Verhütungsmittelfonds Gelder zur Verfügung. Wer Leistungen vom JobCenter, dem Fachdienst Soziales oder dem Fachdienst Migration im Rheingau-Taunus-Kreis erhält, kann hierfür einen Antrag stellen.
Ansprechpartner sind:
Diakonisches Werk, Telefon 06124/70820, donum vitae, Telefon 0611/205-6806 und pro familia, Telefon 0611/450-4580

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von 2004 erfolgte auch eine vollständige Anbindung der sozialhilferechtlichen Gesundheitshilfen an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Seither müssen die Kosten für verordnete Verhütungsmittel von Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern ab dem 21.Lebensjahr über den Regelbedarf gedeckt werden.
Um eine eventuelle Versorgungslücke zu schließen, hat der Rheingau-Taunus-Kreis hierfür einen Verhütungsmittelfonds eingerichtet. Dieser ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.