Jugendhilfe im Strafverfahren

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Jugendhilfe, Jugendförderung

Neues Konzept für besonders auf- und straf­fällige Ausländer (BasA) vorgestellt / Information über aktuelle Entwicklung der Jugend­delinquenz im Kreis­gebiet

Neues Konzept für besonders auf- und straffällige Ausländer (BasA) vorgestellt

Alljährlich organisiert das Team der Jugendgerichtshilfe des Rheingau-Taunus-Kreises ein Praktikertreffen für die Beteiligten bei einem Strafverfahren durch Jugendliche. Zahlreiche Vertreter der Jugendgerichte, der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Bewährungshilfe, der Suchtberatung und der pädagogischen Jugendhilfeträger informierten sich dabei über die aktuelle Entwicklung der Jugenddelinquenz im Kreisgebiet und vertieften ihre Zusammenarbeit.

Monika Merkert, als Sozialdezernentin auch für die Jugendgerichtshilfe, die organisatorisch dem Fachdienst Jugendhilfe zugeordnet ist, zuständig, hob bei der Begrüßung hervor, dass die Delinquenz der jungen Menschen eindeutig ein gesellschaftliches Reizthema darstellt. „Die Ursachen für die Straffälligkeiten sind häufig auch in der sozialen Ungleichheit unserer Gesellschaft und den Multiproblemmillieus zu finden sind“, so Merkert. Vor diesem Hintergrund bestehe die Gefahr, dass der Anteil der delinquenten jungen Menschen steigen könnte. Sie verdeutlichte, dass eine gute Vernetzung der einzelnen Fachkräfte für die Jugendlichen und Heranwachsenden die Grundlage einer optimalen Förderung biete. Dieses würde in den Städten sichtbar, die diese enge Kooperation in den Häusern des Jugendrechtes vorhielten.

Anhand der Statistik der Jugendgerichtshilfe für das Jahr 2015 wurde deutlich, dass die Anzahl der Straftaten durch Jugendliche oder Heranwachsende, leicht angestiegen ist. Auffällig ist, dass nicht die Zahl der Täter ansteigt sondern die Anzahl der mehrfach strafauffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden stetig zunimmt.
Deliktschwerpunkte sind Körperverletzungs-, Diebstahls-, und Sachbeschädigungsdelikte. Raub- und Verkehrsdelikte sind rückläufig, während bei den Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein Anstieg zu verzeichnen ist. Die Verhängung von freiheitsentziehenden Maßnahmen – Jugendarrest und Jugendstrafe – hat leicht zugenommen und die Anzahl der eingeleiteten Jugendhilfemaßnahmen ist ebenfalls angestiegen.

Während des Treffens informierten Dirk Sauerwein, Jugendkoordinator der Polizeidirektion Rheingau-Taunus, und Thomas Cocos, Mitarbeiter der Praxis Ambulante Pädagogik Ginsheim, über zwei neue Projekte der Polizei und der Jugendhilfe.

Dirk Sauerwein berichtete vom neuen Konzept für besonders auf- und straffällige Ausländer (BasA) der Polizei Hessen. Hierfür wurden bei der Polizei spezielle Teams eingerichtet, die intensiv mit der Staatsanwaltschaft und der Ausländerbehörde zusammenarbeiten. Das Konzept verfolgt das Ziel einer konsequenten Strafverfolgung mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, um dadurch den Abbruch krimineller Karrieren und einen nachhaltigen Abschreckungseffekt zu erreichen. Als Synergieeffekt kann sich daraus eine Verbesserung der objektiven Sicherheitslage und des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung ergeben. Zielgruppe für dieses Projekt sind ausländische Staatsbürger, die seit 1. Januar 2015 mehrfach strafauffällig waren und bei denen keine positive Sozialprognose erstellt wurde.

Aus dem Bereich der Jugendhilfe informierte Thomas Cocos ebenfalls über ein neues Projekt – die betreute Arbeitsweisung. Diese richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die als Konsequenz ihres Fehlverhaltens Arbeitsstunden bei gemeinnützigen Einrichtungen ableisten müssen, es Ihnen aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gelingt, diese ohne Betreuung zu erfüllen. Dieses besonders niedrigschwellige Angebot soll die jungen Menschen zum einen bei der Erfüllung ihrer gerichtlichen Weisungen unterstützen und zum andern gezielt pädagogisch begleiten. Das Projekt startet zunächst im Rheingau und wird in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und mit gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt.