„Jeder Arbeits­lose ist einer zu viel“

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Jobcenter

Anlässlich der Aktions­woche des deutschen Landkreis­tages erläuterten Landrat Kilian und Fachdienst­leiter Vogt die Aufgaben­gebiete des Kommunalen JobCenters Rheingau-Taunus

Anlässlich der Aktionswoche des deutschen Landkreistages erläuterten Landrat Kilian und Fachdienstleiter Vogt die Aufgabengebiete des Kommunalen JobCenters Rheingau-Taunus

„Unser Kommunales JobCenter hat sich bewährt und leistet seit der Gründung 2005 wichtige Arbeit bei der Integration von Langzeitarbeitslosen. Nicht ohne Grund haben wir gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in Hessen“, betonte Landrat Frank Kilian anlässlich der vom Deutschen Landkreistag ausgerufen Aktionswoche, in der die Leistungen der insgesamt 104 Kommunalen Jobcenter beleuchtet werden soll. Kilian: „Ziel der Aktionswoche ist es, dass die Job Center in den Kommunen gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Wirtschaft, Medien und Fachöffentlichkeit die Vorteile, Stärken und Strukturmerkmale der Job Center hervorheben“, so der Landrat.

Gemeinsam mit dem zuständigen Fachdienstleiter für das Kommunale JobCenter des Rheingau-Taunus-Kreises (KJC), Michael Vogt, würdigte Kilian den Einsatz der 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Standorten in der Kreisverwaltung in Bad Schwalbach sowie den Servicestellen in Idstein und in Rüdesheim. Die Arbeitslosenquote im Rheingau-Taunus-Kreis lag im Juli 2019 mit 3,8 Prozent (SGB II 2,3 Prozent, SGB III 1,5 Prozent) unter dem landesweiten Schnitt von 4,4 Prozent und der bundesweiten Arbeitslosenquote von 5,0 Prozent.

Aktuell betreut das kommunale Job Center insgesamt 9.021 Personen in 4.361 Bedarfsgemeinschaften. Von diesen 9.021 Personen sind 6.156 erwerbsfähig. Vogt: „Diese 6.156 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten spalten sich auf in 2.335 Personen, die arbeitslos sind, und 3.821 Personen, die als nicht arbeitslos geführt werden.“ „Wir sind als Fachdienst der Kreisverwaltung optimal mit anderen Fachdiensten wie Fachdienst Migration, Ausländerbehörde oder Jugendamt vernetzt und können uns sehr zeitnah und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unkompliziert über etwaige Problemstellungen austauschen, um für den Kunden in der jeweiligen Situation die angemessene Entscheidung auf dem Weg in die Integration in Arbeit treffen zu können“, so der Fachdienstleiter.

Aufgrund dieser hausinternen Vernetzung lokalisieren die Beteiligten gemeinsam Problemfelder oder Bedarfe, um sie auch mit externen Institutionen in dem lokalen Netzwerk zu thematisieren. Vogt: „Beispielhaft ist hier das Netzwerk ‚Übergang von Schule in Beruf‘ angeführt, in welchem das KJC, Jugendamt, Schulen, Bundesagentur für Arbeit, mit der es eine sehr gute Zusammenarbeit gibt, der VHS und ProJob Rheingau-Taunus gemeinsam agieren, um einen möglichst lückenlosen Übergang von der Schule in Ausbildung oder Berufsleben zu ermöglichen.

Kilian: „Auch die seit mehreren Jahren erfolgreich in einzelnen Kommunen im Kreisgebiet durchgeführten Sozialraumprojekte bilden die Einbindung des kommunalen JobCenters in lokale Netzwerke deutlich ab.“ Im Rahmen dieser Sozialraumprojekte wird versucht, unter Einbeziehung des Bürgermeisters, der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung und der lokalen Gewerbevereine, Langzeitarbeitslosen in ihren Heimatkommunen in Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze oder Praktika durch lokale Beziehungen zu vermitteln. „Dieses Projekt läuft sehr erfolgreich in den Kommunen. Die Nachfrage von Städten und Gemeinden ist vorhanden“, berichtet der Landrat.  

Die Einbindung des kommunalen Job Centers in die lokalen Netzwerke innerhalb des Kreises hat sich auch bei der laufenden Integration bleibeberechtigter Flüchtlinge sehr bewährt, insbesondere war und ist hier die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Ehrenamtlichen sehr konstruktiv.                                                                               

Das nächste Projekt wird die Weiterentwicklung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie des Kreises sein. Hier soll - unter wissenschaftlicher Begleitung des IWAK-Frankfurt – die bisherige Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie unter Beteiligung der im Kreis ansässigen Unternehmen, Kommunen, Parteien und anderer Akteure zukunftsorientiert fortgeschrieben werden. „Als Stichpunkt sei nur genannt: zunehmender Fachkräftebedarf und gleichzeitig offene Ausbildungsplätze und unversorgte Auszubildende“, erläutert Vogt.

In der eigenständigen Erstellung des Angebotes von Integrationsmaßnahmen liegt auch eine Stärke der kommunalen Jobcenter gegenüber den Gemeinsamen Einrichtungen. Die kommunalen Job Center können individuell auf die Bedürfnisse des eigenen Kundenstamms und der örtlichen Gegebenheiten ihre Integrationsmaßnahmen zuschneiden und gestalten. Das einzelne kommunale Job Center kann somit viel bedarfsgerechter agieren.

Dies lässt dann auch Spielraum, um bei Integrationsmaßnahmen neue Wege einschlagen zu können. Beispielhaft sei hier das im Rheingau-Taunus-Kreis von ProJob und kommunalem Job Center gemeinsam entwickelte Aktivierungs- und Förderzentrum (AFZ). Im AFZ geht man weg vom klassischen Ansatz den Kunden in eine Maßnahme zuzuweisen, in welcher speziell an einem Vermittlungshemmnis gearbeitet wird und die nur auf dieses Vermittlungshemmnis fokussiert ist. Stattdessen wird im AFZ, ausgehend von einem vom kommunalen Job Center vorgegeben Handlungsfeld, mit jedem Kunden ein individueller Weg zur Bearbeitung des Handlungsfeldes erarbeitet, bei welchem bedarfsgerecht alle im AFZ zur Verfügung stehenden Förderelemente genutzt werden können.   

Landrat Kilian: „Über die klassischen Angebote zur Integration in Arbeit bietet das kommunale JobCenter für bestimmte Personengruppen einzelne Leistungen und Angebote an, auf die wir an dieser Stelle noch hinweisen möchten“.

Bildungs- und Teilhabepaket:

Zum 1.August 2019 ist das „Starke –Familien-Gesetz“ in Kraft getreten. Ein wichtiger Teil dieses Gesetzes ist die Verbesserung des Bildung- und Teilhabepaketes für Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die Transferleistungen beziehen oder aus einkommensschwachen Familien kommen.  Beispielsweise wurde die Schulförderung (Schulbedarf) von bisher jährlich 100 auf 150 Euro erhöht; ebenso der monatliche Beitrag zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben von 10 auf 15 Euro monatlich. Zusätzlich wurde die Beantragung vereinfacht. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden zentral in der Servicestelle Idstein bearbeitet. Für weitere Informationen können sich Bürger an das dortige Team wenden.

Langzeitleistungsbezieher:

Zur Integration von Langzeitleistungsbeziehern und Langzeitarbeitslosen bietet das kommunale Job Center interessierten Firmen verschiedene Förderungsmöglichkeiten an. Mit dem Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes wurde eine mehrjährige Förderung für Personen im langjährigen Leistungsbezug geschaffen (§ 16i SGB II). Die Förderungsmöglichkeit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die seit zwei Jahren im Leistungsbezug sind, hat sich ebenfalls gelockert (§ 16 e SGB II). Darüber hinaus gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten für die Anbahnung einer Beschäftigung eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Über die kreiseigene Beschäftigungsgesellschaft ProJob Rheingau-Taunus bietet das kommunale Jobcenter Arbeitsgelegenheiten mit sozialpädagogischer Begleitung an, um Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen und für eine Beschäftigungsaufnahme vorzubereiten.

Ausbildungsförderung:
Das kommunale Job Center berät gerne Firmen, die mit einen Jugendlichen oder jungen Menschen, welcher im Bezug von SGB II Leistungen steht, ein Ausbildungsverhältnis eingehen wollen, über Möglichkeiten der Förderung durch bestimmte Programme des Landes Hessen oder der Bundesagentur für Arbeit. Ansprechpartner hier ist das Team „Fallmanagement U 25“ am jeweiligen Standort.

Bleibeberechtigte Flüchtlinge:
Bleibeberechtigte Flüchtlinge werden in der Maßnahme PERA (Perspektive Arbeit) sowohl bei der beruflichen als auch der gesellschaftlichen Integration unterstützt. Die Schwerpunkte dieser Integrationsmaßnahme liegen im Bereich der berufsbezogenen Sprachförderung, fachpraktische Tage zur beruflichen Orientierung und Feststellung der eigenen Fähigkeiten., EDV Grundlagen, Bildung und Arbeitsmarkt,  

Sofortangebot „Start Aktiv“:
Neukunden werden schon mit Antragsannahme unmittelbar in die Integrationsmaßnahme „Start Aktiv“ zugewiesen, um mit Ihnen möglichst zeitnah Optionen einer (Wieder) -Integration in Beschäftigung aufzuzeigen bzw. zu erzielen. Mit „Start-Aktiv“ kommt das kommunale Job Center auch der gesetzlichen Vorgabe eines Sofortangebotes nach.

Selbständigkeit:
Sowohl für erwerbsfähige Leistungsberechtigte die bereits eine selbständige Tätigkeit ausüben und ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen, als auch für Personen, welche mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beabsichtigen den Leistungsbezug zu beenden, bietet das kommunale Job Center über die EXINA GmbH Wiesbaden Unterstützung an. Bei bestehenden Selbständigkeiten überprüft die EXINA die Tragfähigkeit und eine Optimierung der Selbständigkeit.  Für geplante Neugründungen wird vorab die Tragfähigkeit der beabsichtigten Selbständigkeit überprüft und der Kunde in eine Maßnahme zu Existenzgründungsvorbereitung zugewiesen.

„Der Tätigkeitsbereich unseres Kommunalen JobCenters kann sich also sehen lassen. Unser Ziel bleibt: Jeder Arbeitslose ist einer zu viel, zumal wenn wir bedenken, dass oft auch die Familienangehörigen von diesem Schicksal betroffen sind. Wir werden auch künftig kreative Angebote entwickeln, um diesen Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen“, betonte Landrat Frank Kilian abschließend.