Informationen zum BAFöG für Schülerinnen und Schüler

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Ausbildung, Fortbildung

Zu Beginn des neuen Schuljahres möchten wir Sie auf die Möglichkeit hinweisen, dass eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt werden kann.

 

Der Besuch folgender Schulformen kann nach dem BAföG gefördert werden:

 

  • Abendhauptschulen
     
  • Abendrealschulen, in den letzten zwei Schulhalbjahren
     
  • Berufsaufbauschulen
     
  • Berufsfachschulen ab der Klasse 11, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (mindestens zweijährig)
     
  • zweijährige Fachoberschule, Klasse 11, bei eigener Wohnung
     
  • einjährige Fachoberschule
     
  • Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
    (z. B. Technikerschulen)
     
  • Fachschulen, ab der Klasse 11, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (mindestens zweijährig)

 

Der Besuch anderer Schulformen wird nur in Ausnahmefällen nach dem BAföG finanziell unterstützt. Die Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres und ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Auskünfte sind beim Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Amt für Ausbildungsförderung, Martha-von-Opel-Weg 31, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124 / 510 - 653 und - 677 erhältlich.

 

Die erforderlichen Antragsformblätter können Sie unter https://www.bafög-hessen.de  online ausfüllen und ausdrucken. Weiterhin besteht die Möglichkeit unter www.bafoeg-digital.de einen Antrag online zu stellen.