In vier Fußgängerzonen gilt weiterhin: Maske tragen!

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Gesundheit

Rheingau-Taunus-Kreis verlängert in Abstimmung mit Bürgermeistern die eigene Allgemeinverfügung bis 30. November 2020

Rheingau-Taunus-Kreis verlängert in Abstimmung mit Bürgermeistern die eigene Allgemeinverfügung bis 30. November 2020

Landrat Frank Kilian teilt mit, dass der Rheingau-Taunus-Kreis seine Allgemeinverfügung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken in Fußgängerzonen der vier Kommunen Idstein, Eltville, Geisenheim und Rüdesheim über den 15. November hinaus bis zum 30. November 2020 verlängert. Auch die Empfehlung, eine Maske auf dem Leinpfad in Oestrich-Winkel zu tragen, bleibt bestehen, wobei die Betonung auf Empfehlung liegt. „Unsere Verfügung basiert auf der Verordnung des Landes Hessen, in der nachzulesen ist, dass in den engen Bereichen von Innenstädten, in denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht besteht“, betont Kilian. Es fehle also der Spielraum für Interpretationen. Die Verlängerung der Gültigkeit der Verfügung erfolgte im Einvernehmen mit den Bürgermeistern und steht im Einklang mit der Verordnung des Landes Hessen.

Der Landrat hebt auch hervor, dass es in Fragen der Eindämmung der Corona-Pandemie einen regen und konstruktiven Austausch mit allen 17 Bürgermeistern im Kreisgebiet gibt. „Es ist erfreulich, dass in diesen Abstimmungsgesprächen uns immer wieder Ideen und Vorschläge aus den Kommunen unterbreitet werden, die wir in unsere Allgemeinverfügungen aufnehmen“, erläutert der Landrat. Schließlich kenne sich der Krisenstab nicht in allen Details vor Ort aus. „Da sind wir auf Hilfe der Bürgermeister angewiesen“, so der Kreis.

Abschließend appelliert der Landrat noch einmal an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. In den letzten Wochen ist die Zahl der Neuinfizierten - bundesweit wie in den meisten Staaten - dramatisch in die Höhe geschnellt, ebenso wie die der Sterbefälle. Um das beschriebene Pandemiegeschehen zeitnah wieder unter Kontrolle zu bekommen, mussten Bundes- und Landesregierung den Teil-Lockdown verordnen. Kilian: „Niemand will Verordnungen erlassen, die das Leben der Mitbürgerinnen und Mitbürger, den Freiraum von Kindern und Senioren ein- oder sogar beschränkt. Doch müssen wir andererseits auch die Vielzahl an Erkrankten und die Todesfälle im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 zur Kenntnis nehmen. In dieser Lage bedarf es Regelungen auf eine bestimmte Zeit und Menschen, die sich daran halten sollen, auch wenn es schwerfällt.“

In vier Fußgängerzonen gilt weiterhin: Maske tragen!