Im Kreishaus und den Außenstellen gilt ab sofort FFP-2-Schutzmasken-Pflicht

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Gesundheit

„Die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises ist weiter bestrebt, kontaktreduzierende Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie umzusetzen und so ganz aktiv zur Verringerung des Infektionsrisikos beizutragen“, betont Landrat Frank Kilian.

„Die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises ist weiter bestrebt, kontaktreduzierende Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie umzusetzen und so ganz aktiv zur Verringerung des Infektionsrisikos beizutragen“, betont Landrat Frank Kilian.

Das heißt, die Kreisverwaltung und die Kfz-Zulassungsstellen bleiben auch weiterhin geöffnet, wobei jedoch Regeln zu beachten sind. Um das Ansteckungsrisiko weiterhin so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die Kreisverwaltung, persönliches Erscheinen zu vermeiden und weiterhin vorrangig digital, per Post oder per Telefon Kontakt aufzunehmen. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die FFP-2-Schutzmaskenpflicht gilt auch für die offenen Sprechstunden im Bereich der Zulassungsstelle. Zum eigenen Schutz wie dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es nunmehr unerlässlich, dass ab dem Betreten des Kreishauses eine FFP-2-Schutzmaske, mindestens aber ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.