„Ich werde endlich wieder als Mensch wahrgenommen!“

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Das „Teilhabechancengesetz“ verhilft Paul Rosskath zu einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle bei der ProJob Rheingau-Taunus GmbH / Nach zehnjähriger Arbeitslosigkeit folgt ein beruflicher Neustart

Das „Teilhabechancengesetz“ verhilft Paul Rosskath zu einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle bei der ProJob Rheingau-Taunus GmbH / Nach zehnjähriger Arbeitslosigkeit folgt ein beruflicher Neustart

Eigentlich hat Paul Rosskath eine grundsolide Ausbildung erfolgreich absolviert, kann er auf Berufserfahrungen im Ausland verweisen, war er in unterschiedlichen Branchen tätig, gilt er als engagiert und motiviert – und trotz dieser positiven Eigenschaften weist seine berufliche Biografie einen Knick auf. Der 58-Jährige war zehn Jahre ohne Arbeit, galt somit als Langzeitarbeitsloser. Nun startet Rosskarth beruflich neu durch, weil ihm das Team der ProJob Rheingau-Taunus sowie der noch relativ neue Paragraf 16i im SGB II die Chance für den Neubeginn bieten. Nicht umsonst wird der Paragraf 16i auch als „Teilhabechancengesetz“ bezeichnet.

Das Gesetz, das 2019 in Kraft trat, fristet nach Ansicht von Martin Glaub, Geschäftsführer der ProJob, in der Berufswelt noch ein Schattendasein, obwohl es großes Potentiale beinhaltet, um Langzeitarbeitslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. So rührt Glaub die Werbetrommel: „Der Paragraf sorgt für eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Menschen, denen eine neue Perspektive auf dem regulären Arbeitsmarkt eröffnet wird, so wie Paul Rosskath.“ Zugleich zählt er die Vorteile des Teilhabechancengesetzes und des „16i“ auf: „In den ersten beiden Jahren entstehen für den Arbeitgeber wegen der öffentlich geförderten Beschäftigung keine Kosten. Die Förderung reduziert sich ab dem dritten Jahr auf 90 Prozent und danach auf 80- und 70 Prozent. Auch Qualifizierungsmaßnahmen werden übernommen.“ Paul Rosskath profitiert nun von diesem wichtigen Instrument der Arbeitsmarktpolitik, das Langzeitarbeitslose wieder zu einer geregelten Arbeit verhilft.

Mitte der achtziger Jahre ist die Welt für Paul Rosskath noch in Ordnung. In einem großen Wiesbadener Unternehmen wird er zum Maschinenindustriemechaniker (Schlosser) ausgebildet, gilt somit als eine Fachkraft mit fundierten handwerklichen Kenntnissen. Danach sammelt er erste Erfahrungen an – damals noch fast unbekannten – computergesteuerten Maschinen. Die Liebe verschlägt ihn nach Amerika, wo er unter anderem im Trockenbau tätig ist. Zurück in Deutschland ist er als Disponent für ein großes Logistikunternehmen über mehrere Jahre tätig. Nach mehreren Jahren wechselt er die Arbeitsstelle. „Private Schicksalsschläge und eine gesundheitliche Beeinträchtigung warfen mich dann aus der Bahn.“, erzählt der 58-Jährige. Rosskath verliert den Job: „Ich benötigte eine Weile, um nach der Reha mich wieder aufzurappeln, einen Sinn in meinem Leben zu finden.“

Rosskath: „Auf die faule Haut wollte ich mich aber zu keinem Zeitpunkt legen; auch als es meiner Frau und mir besonders schlecht ging!“ Er wird selbst aktiv, sucht Firmen persönlich auf, um sich zu bewerben. Doch wenn von der Erkrankung die Rede ist, dann gibt es schnell einen Rückzieher. „Einen Satz hörte ich immer wieder: „Sie sind überqualifiziert!“, erzählt er von seinen bitteren Erfahrungen: „Ich habe mich vor keiner Arbeit gescheut.“ Doch die lapidaren Absagen häuften sich. „Ich wurde immer verzweifelter und kam mir wertlos vor. Du wirst nicht mehr als Mensch gesehen, vergräbst dich Zuhause, fühlst dich einfach schlecht. Dabei wollte ich immer arbeiten“, beschreibt er seinen damaligen seelischen Zustand: „Das Selbstbewusstsein leidet enorm. Nur wer eine solche Zeit der Arbeitslosigkeit mit all den Folgen selbst mitgemacht hat, kann so richtig die Auswirkungen nachvollziehen,“ Doch resignieren wollte Paul Rosskath nicht: „Für mich war es nie eine Alternative, den Kopf in den Sand zu stecken.“ Erst recht nicht, als seine zwei Kinder auf die Welt kamen.

Dann nimmt sein Leben eine neue, positive Wendung. Er wendet sich an das Kommunale JobCenter, durchläuft einige Maßnahmen. „Über 150 Bewerbungen habe ich verschickt und mit der gleichen Antwort zurückerhalten: Abgelehnt! Alter und Erkrankung gaben den Ausschlag für die Absage“, so seine Meinung. Im Kommunalen JobCenter des Kreises verwies man ihn dann zur ProJob. „Bei uns war Herr Rosskath zunächst im Rahmen der Arbeitsgelegenheit nach SGB II für den Bereich Gebäudemanagement mit den überaus vielfältigen Anforderungen beschäftigt. Dort brachte er seine Fähigkeiten ein und überzeugte“, erinnert sich Martin Glaub. Und der 58-Jährige ergänzt: „Ich hatte endlich wieder eine Aufgabe, wurde gefordert, musste meinen Kopf anstrengen. Ich wurde endlich wieder als Mensch wahrgenommen.“ Der Einsatz und die Motivation überzeugten die Förderin von Paul Rosskath, Petra Schlossmacher-Blobner, die sich „mit sehr viel Herzblut für ihn einsetzte“. Martin Glaub: „Frau Schlossmacher-Blobner erkannte das Potential von Herrn Rosskath und hat damals vorgeschlagen, für ihn eine reguläre Beschäftigung zu finden.“

Gemeinsam mit Michael Krebs vom Kommunalen JobCenter suchte Martin Glaub nach Möglichkeiten: „Wir kamen auf den Paragrafen 16i und hatten zudem eine Einsatzmöglichkeit.“ Es fand sich auch eine Regelung, um die – fehlende – Fahrerlaubnis zu erwerben. „Seit 1. Januar ist Paul Rosskath nunmehr Mitarbeiter der ProJob und kontrolliert in unserem Auftrag für den EAW das Umfeld von Glascontainern im Untertaunus. Sein Arbeitsvertrag ist auf fünf Jahre befristet und kann verlängert werden.“ Dieser Dienst ist dringend geboten, betrachtet man sich Bilder von Containerstandplätzen, die teilweise als Müllkippe von einigen Zeitgenossen missbraucht werden.

Und Paul Rosskath: „Ich bin überglücklich, dass ich diese Chance erhalten habe. Ich erfahre viel Wertschätzung und Unterstützung durch Frau Schlossmacher-Blobner und das Team der ProJob. Ich kann wieder die eigene Miete und die Rechnungen bezahlen. Das wichtigste ist aber, dass ich meinen Kindern zeigen kann, dass ich jeden Wochentag zur Arbeit gehe, um etwas zu leisten.“ Der Alltag habe wieder Strukturen. Die neue Arbeitsstelle sorgte zudem dafür, dass das Selbstbewusstsein wieder vorhanden ist. „Wenn ich Fragen habe oder Hilfe benötige, ist immer jemand für mich da“, berichtet der 58-Jährige. Und der ProJob-Geschäftsführer ergänzt: „Das Gesetz beinhaltet eine persönliche Coaching-Begleitung, um unterstützend zu wirken.“

So lobt Martin Glaub auch die Initiative der Bundespolitik zur Einführung des Paragrafen 16i im SGB II: „Die Politik hat mit dem Paragrafen etwas richtig Gutes getan. Es geht darum, Langzeitarbeitslosen eine sinnvolle Tätigkeit anzubieten und sie zu fordern, statt Arbeitslosigkeit aus Steuergeldern zu bezahlen.“ Zudem werde sich einerseits über den Fachkräftemangel beschwert, andererseits aber das – trotz der niedrigen Arbeitslosenquote – durchaus vorhanden Potential an Arbeitskräften nicht ausgeschöpft.
„Das Teilhabechancengesetz bietet für jeden Arbeitgeber eine große Möglichkeit. Arbeitgeber können davon profitieren“, wirbt Martin Glaub für den Paragrafen 16i im SGB II.

Zur Information:
Das Teilhabechancengesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, sollen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird. Ziel der Förderung nach § 16i SGB II ist, besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch eine längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen. Mittel- bis langfristiges Ziel bleibt es, Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung zu erreichen.

Foto:
Mit Miriam Koch von der ProJob Rheingau-Taunus bespricht mit Paul Rosskath die Abläufe.

Mit Miriam Koch von der ProJob Rheingau-Taunus bespricht mit Paul Rosskath die Abläufe.